Rahmenvertrag SPS Komponenten

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

GSI entwickelt Steuerungssysteme für die Beschleunigerinfrastruktur, z.Bsp. Vakuumsteuerung, Hochenergiestrahlführung, Kälteanlagen, Personenschutzschleusen und Verteil- und Zuleitungssysteme. Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden über den Bezug der benötigten Komponenten für die Bestückung der Steuerungssysteme.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-25 Auftragsbekanntmachung
2020-05-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Module
Referenznummer: 27/RV_SPS_Komponenten
Kurze Beschreibung:
GSI entwickelt Steuerungssysteme für die Beschleunigerinfrastruktur, z.Bsp. Vakuumsteuerung, Hochenergiestrahlführung, Kälteanlagen, Personenschutzschleusen und Verteil- und Zuleitungssysteme. Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden über den Bezug der benötigten Komponenten für die Bestückung der Steuerungssysteme.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Module 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Module 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: sg227@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159-712034 📞
Fax: +49 6159-713983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD8P/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD8P 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 230-563655
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Komponenten-Stückliste gm. Angebotsformblatt Los 1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Los 1 und Los 2 können unter Berücksichtigung der Wertungsergebnisse auch zusammen an einen Bieter vergeben werden.
Bezeichnung des Loses: SPS Hardware Komponenten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bereits in einem frühen Stadium des FAIR Projekts wurde hierfür der Steuerungs- und IT technische „Rahmen“ gesetzt, der für eine spätere Bewertung hinsichtlich beispielsweise technischer Kompatibilität ausschlaggebend sein würde. Unter Zuhilfenahme der Erfahrung und des Knowhow von Steuerungskollegen des CERN fiel eine Entscheidung für eine Strategie bezüglich beschleunigernaher Steuerungssysteme.
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— Zur Realisierung des FAIR Vakuum- und Kryo-Kontrollsystems soll das CERN framework UNICOS (Entwicklungs- und Codegenerierungs-umgebung) genutzt werden, welches durch CERN speziell für die Erstellung der Steuerung der LHC Kryosteuerung entwickelt wurde. Als Konsequenz der Entscheidung für das Framework UNICOS folgt die Wahl für WinCC OA als das FAIR SCADA (Supervisory Control and Data Acquisition) System, mittels welchem die Datenerfassung, Visualisierung und das Bedienen von (Steuerungs-) Prozessen erfolgen soll. Dieses ist als einziges SCADA System sowohl kompatibel zu UNICOS als auch zu CentOS/RedHat Linux, welches die GSI/FAIR seitige Betriebssystemumgebung des kompletten Beschleunigerkontrollsystems darstellt. Da zu diesem Zeitpunkt bei GSI, von den beiden UNICOS kompatiblen Steuerungslinien Schneider Modicon und Siemens Simatic S7, ausschließlich die Siemens Simatic S7 Reihe im Einsatz war, wurde eine industrielle Steuerungsgruppe innerhalb der Beschleunigerelektronik bei GSI/FAIR mit Spezialkenntnissen auf den Gebieten UNICOS framework, Siemens Simatic S7, Simatic ET200 und Siemens Simatic HMI (WinCC OA SCADA) aufgebaut, welche eine Vielzahl von ersten Prototyp-systemen in diesem Zusammenhang entwickelt hat. Einzig die Produkt-komponenten der Siemens AG aus den Bereichen Simatic S7, Simatic ET200, Simatic Scalance und Simatic HMI erfüllen den bei der Auftraggeberin bestehenden Bedarf.
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Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen: Komponenten-Stückliste gm. Angebotsformblatt Los 1
Bezeichnung des Loses: SPS Software Komponenten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bereits in einem frühen Stadium des FAIR Projekts wurde hierfür der Steuerungs- und IT technische „Rahmen“ gesetzt, der für eine spätere Bewertung hinsichtlich beispielsweise technischer Kompatibilität ausschlaggebend sein würde. Unter Zuhilfenahme der Erfahrung und des Knowhow von Steuerungskollegen des CERN fiel eine Entscheidung für eine Strategie bezüglich beschleunigernaher Steuerungssysteme. - Zur Realisierung des FAIR Vakuum- und Kryo-Kontrollsystems soll das CERN framework UNICOS (Entwicklungs- und Codegenerierungs-umgebung) genutzt werden, welches durch CERN speziell für die Erstellung der Steuerung der LHC Kryosteuerung entwickelt wurde. Als Konsequenz der Entscheidung für das Framework UNICOS folgt die Wahl für WinCC OA als das FAIR SCADA (Supervisory Control and Data Acquisition) System, mittels welchem die Datenerfassung, Visualisierung und das Bedienen von (Steuerungs-) Prozessen erfolgen soll. Dieses ist als einziges SCADA System sowohl kompatibel zu UNICOS als auch zu CentOS/RedHat Linux, welches die GSI/FAIR seitige Betriebssystemumgebung des kompletten Beschleunigerkontrollsystems darstellt. Da zu diesem Zeitpunkt bei GSI, von den beiden UNICOS kompatiblen Steuerungslinien Schneider Modicon und Siemens Simatic S7, ausschließlich die Siemens Simatic S7 Reihe im Einsatz war, wurde eine industrielle Steuerungsgruppe innerhalb der Beschleunigerelektronik bei GSI/FAIR mit Spezialkenntnissen auf den Gebieten UNICOS framework, SIEMENS Simatic S7, Simatic ET200 und SIEMENS Simatic HMI (WinCC OA SCADA) aufgebaut, welche eine Vielzahl von ersten Prototyp-systemen in diesem Zusammenhang entwickelt hat. Einzig die Produkt-komponenten der Siemens AG aus den Bereichen Simatic S7, Simatic ET200, Simatic Scalance und Simatic HMI erfüllen den bei der Auftraggeberin bestehenden Bedarf.
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Zusätzliche Informationen: Komponenten-Stückliste gm. Angebotsformblatt Los 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
Forschungszentrum Jül…
Planckstr.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Land: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungeinrichtung
Kontakt
Internetadresse: http://www.fair-center.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD8P/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle im Zeitraum zwischen dem 23.12.2019 bis zum 2.1.2020 Betriebsferien hat und deshalb keine Bieterfragen beantwortet werden können. Aufgrund dessen wurde die Angabefrist für die Teilnahmeanträge entsprechend verlängert.
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Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die 3 wirtschaftlichsten Bieter zur Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
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Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).
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Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD8P

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 230-563655 (2019-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
GSI entwickelt Steuerungssysteme für die Beschleunigerinfrastruktur, z. Bsp. Vakuumsteuerung, Hochenergiestrahlführung, Kälteanlagen, Personenschutzschleusen und Verteil- und Zuleitungssysteme. Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden über den Bezug der benötigten Komponenten für die Bestückung der Steuerungssysteme.
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Gesamtwert des Auftrags: 1882851.34 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-240296
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 230-563655
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRD6

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Zur Realisierung des FAIR Vakuum- und Kryo-Kontrollsystems soll das CERN framework Unicos (Entwicklungs- und Codegenerierungsumgebung) genutzt werden, welches durch CERN speziell für die Erstellung der Steuerung der LHC Kryosteuerung entwickelt wurde. Als Konsequenz der Entscheidung für das Framework Unicos folgt die Wahl für WinCC OA als das FAIR SCADA (Supervisory Control and Data Acquisition) System, mittels welchem die Datenerfassung, Visualisierung und das Bedienen von (Steuerungs-) Prozessen erfolgen soll. Dieses ist als einziges SCADA System sowohl kompatibel zu Unicos als auch zu CentOS/RedHat Linux, welches die GSI/FAIR seitige Betriebssystemumgebung des kompletten Beschleunigerkontrollsystems darstellt. Da zu diesem Zeitpunkt bei GSI, von den beiden Unicos kompatiblen Steuerungslinien Schneider Modicon und Siemens Simatic S7, ausschließlich die Siemens Simatic S7 Reihe im Einsatz war, wurde eine industrielle Steuerungsgruppe innerhalb der Beschleunigerelektronik bei GSI/FAIR mit Spezialkenntnissen auf den Gebieten Unicos framework, Siemens Simatic S7, Simatic ET200 und Siemens Simatic HMI (WinCC OA SCADA) aufgebaut, welche eine Vielzahl von ersten Prototypsystemen in diesem Zusammenhang entwickelt hat. Einzig die Produkt-komponenten der Siemens AG aus den Bereichen Simatic S7, Simatic ET200, Simatic Scalance und Simatic HMI erfüllen den bei der Auftraggeberin bestehenden Bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Forschungszentrum
Jülich Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Support-Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfähigkeit
Preis (Gewichtung): 50.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-20 📅
Name: Siemens AG DI
Postanschrift: Lyoner Str. 27
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: auftragsteam34.de@siemens.com 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 100-240296 (2020-05-20)