Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Stoffhandtuchspender
TK 21012020-1000
Produkte/Dienstleistungen: Automatische Handtuchspender📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Stoffhandtuchspender.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 252100.84 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick
Beschreibung der Beschaffung: Austausch Stoffhandtuchspender und Stoffhandtücher.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 252100.84 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht bis 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“– Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt Wirt 124,
– Eigenerklärung zur Tariftreue nach Formular Wirt 214,
– Eigenerklärung Frauenförderung nach Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
– Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt Wirt 124,
– Eigenerklärung zur Tariftreue nach Formular Wirt 214,
– Eigenerklärung Frauenförderung nach Formular Wirt 2141.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren;
2) Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren;
2) Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren in Form einer Liste mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 1) Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3...”
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich. Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/oder Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur), elektronisch in Textform oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 15.1.2020 um 10:00 Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30902974206📞
Fax: +49 30902974322 📠
Quelle: OJS 2019/S 246-605111 (2019-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 300 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 246-605111
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Stoffhandtuchspender
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CWS-boco Deutschland GmbH
Postort: Wildau
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dahme-Spreewald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 10825
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 105-253620 (2020-05-28)