Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Eignung des Bieters“ erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
Von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden.
Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
— ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen,
— hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen,
— hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
Betriebshaftpflicht inkl. Umweltschadenversicherung je Schadensereignis 3 Mio. EUR; Hakenlastversicherung, für Güter- und Güterfolgeschäden 1 Mio. EUR, für Vermögensschäden
100 000 EUR je Schadensereignis
— hat in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art Umfang) ausgeführt unter Angabe der Referenzen,
— hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung: Gesellenprüfung oder Meisterprüfung mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung im Kfz-Mechanikerhandwerk oder Nachweis über abgelegte Meisterprüfung im KfzMechanikerhandwerk mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung oder Nachweis über eine mindestens fünfjährige Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe. (Nachweise entbehrlich bei Anerkennung als geprüfter VBA-Fachbetrieb),
— hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Zertifizierung zur Verwertung von Kraftfahrzeugen (§ 5 AltfahrzeugV);
Abschleppfahrzeuge zum Abschleppen aller PKW, LKW und Anhänger.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d. h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, Wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.