Das Projekt „Druckkostenoptimierung/-management“ ist darauf ausgerichtet, die Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur ganzheitlich neu zu organisieren und wirtschaftlich zu optimieren. Das Universitätsklinikum Magdeburg plant, den gesamten Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines Pay per Page-Vertrages in Verbindung mit einer inkludierten Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: 24/2019/EU/E15
Kurze Beschreibung:
Das Projekt „Druckkostenoptimierung/-management“ ist darauf ausgerichtet, die Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur ganzheitlich neu zu organisieren und wirtschaftlich zu optimieren.
Das Universitätsklinikum Magdeburg plant, den gesamten Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines Pay per Page-Vertrages in Verbindung mit einer inkludierten Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Das Projekt „Druckkostenoptimierung/-management“ ist darauf ausgerichtet, die Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur ganzheitlich neu zu organisieren und wirtschaftlich zu optimieren.
Das Universitätsklinikum Magdeburg plant, den gesamten Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines Pay per Page-Vertrages in Verbindung mit einer inkludierten Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Auftragnehmer nach dem Zuschlag unverzüglich mit der Bearbeitung beginnt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt „Druckkostenoptimierung/-management“ ist darauf ausgerichtet, die Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur ganzheitlich neu zu organisieren und wirtschaftlich zu optimieren.
Das Universitätsklinikum Magdeburg plant, den gesamten Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines Pay per Page-Vertrages in Verbindung mit einer inkludierten Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Das Universitätsklinikum Magdeburg plant, den gesamten Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines Pay per Page-Vertrages in Verbindung mit einer inkludierten Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Anforderungen an die Geräte sind dem Leistungsverzeichnis nebst Anlagenkatalog zu entnehmen.
Alle Geräte werden über einen Pay per Page-Vertrag beschafft, der folgende Leistungen umfasst:
1) Beschaffung der Hardware inklusive Service und Wartung der Geräte;
2) Beschaffung von Softwarelösungen (z. B. Pull-Printing, Gerätemanagementsoftware);
3) Automatisierte Verbrauchsmaterialbeschaffung (ohne Papier und Heftklammern).
Die Zielsetzung ist die Implementierung eines wirtschaftlichen, einheitlichen und qualitativ hochwertigen Druckerkonzeptes unter Berücksichtigung aktueller Technologien.
Der AG erwartet ein Gesamtkonzept welches mit minimalem Aufwand zu administrieren ist. Die Geräte und deren Konfiguration sind zu standardisieren. Die Geräte und Softwarekomponenten müssen gesetzlichen Anforderungen und den Leit- und Richtlinien des AG zu Datenschutz und IT-Sicherheit genügen.
Der AG erwartet ein Gesamtkonzept welches mit minimalem Aufwand zu administrieren ist. Die Geräte und deren Konfiguration sind zu standardisieren. Die Geräte und Softwarekomponenten müssen gesetzlichen Anforderungen und den Leit- und Richtlinien des AG zu Datenschutz und IT-Sicherheit genügen.
Der AN ist verantwortlich das Gesamtsystem in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Der endgültige Zuschlag erfolgt erst nach Ende der Testphase mit Nachweis eines betriebsfähigen Gesamtzustandes.
Im Rahmen des Projektes wurde die aktuelle Infrastruktur qualitativ und quantitativ untersucht, was zu den Bestimmungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung geführt hat. Der Leistungsumfang und die Erwartungen an die Leistungsqualität und Schnittstellen sind im Folgenden dargestellt.
Im Rahmen des Projektes wurde die aktuelle Infrastruktur qualitativ und quantitativ untersucht, was zu den Bestimmungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung geführt hat. Der Leistungsumfang und die Erwartungen an die Leistungsqualität und Schnittstellen sind im Folgenden dargestellt.
Die Leistung ist in Form eines Rahmenvertrags (Pay per Page) ausgeschrieben, d. h. die Vergütung und Abrechnung erfolgt per monatlichen Abschlagszahlungen und einer jährlichen Verrechnung der Mehr- oder Minderverbräuche auf Basis einer festgelegten Kalkulationsgrundlage von Seiten. Alle Lieferungen und Leistungen werden über einen sogenannte „All-in Click“ mit inkludiertem Seitenvolumen abgerechnet. Die in den beigefügten Tabellen dargestellten Seitenangaben basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und stellen die Kalkulationsgrundlage dar.
Die Leistung ist in Form eines Rahmenvertrags (Pay per Page) ausgeschrieben, d. h. die Vergütung und Abrechnung erfolgt per monatlichen Abschlagszahlungen und einer jährlichen Verrechnung der Mehr- oder Minderverbräuche auf Basis einer festgelegten Kalkulationsgrundlage von Seiten. Alle Lieferungen und Leistungen werden über einen sogenannte „All-in Click“ mit inkludiertem Seitenvolumen abgerechnet. Die in den beigefügten Tabellen dargestellten Seitenangaben basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und stellen die Kalkulationsgrundlage dar.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ja, muss durch Auftraggeber veranlasst/beauftragt werden.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen über 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Kein Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Kein Los 2.
Dauer: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.
Kaufmännisches Direktorat
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— unterschriebene Checkliste Teil A-C,
— unterschriebene Bewerbererklärung EU,
— unterschriebene Vereinbarung zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung,
— unterschriebenes Angebotsschreiben,
— ADV-Vertrag Muster,
— unterschriebene Leistungsbeschreibung,
— Angebot für Signatur,
— Eigenerklärung/Es liegt keine Insolvenz/Liquidation vor,
— Eigenerklärung/Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— gültige Bescheinigung/Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist erfüllt,
— gültige Bescheinigung/Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung wurden entrichtet,
— gültige Bescheinigung/Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— gültige Bescheinigung/Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis,
— gültige Bescheinigung/Eintragung im Berufs- und Handelsregister,
— Eigenerklärung/Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung/Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen,
— Eigenerklärungen der Bieter entsprechend den Bestimmungen und Gesetzten des Landesvergabegesetzes-LSA,
— Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB §…
… 123, §124, §125,
… 128.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mindeststandards: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Durch die veranschlagte Absetzung für Abnutzung für Drucker und Multifunktionsgeräten von 5 Jahren, soll eine Rahmenvereinbarung von 60 Monaten geschlossen werden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Durch die veranschlagte Absetzung für Abnutzung für Drucker und Multifunktionsgeräten von 5 Jahren, soll eine Rahmenvereinbarung von 60 Monaten geschlossen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:31
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landerverwaltungsamt (Sachsen-Anhalt)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 222-544630 (2019-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2652413.07 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Beschaffung der Hardware inklusive Service und Wartung der Geräte.
2. Beschaffung von Softwarelösungen (z. B. Pull-Printing, Gerätemanagementsoftware).
3. Automatisierte Verbrauchsmaterialbeschaffung (ohne Papier und Heftklammern).
Kein Los 2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-06 📅
Name: druckerfachmann.de GmbH & Co. KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2652413.07 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.