Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflichtig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren zu treffen, das heißt: unter anderem Absperrpfosten, die beschädigt, entfernt oder unkenntlich sind, zu erneuern.
Dies soll mit dem hier nun ausgeschriebenen Zeitvertrag geschehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Absperrpfosten, Köln
2019-0071-66-2
Produkte/Dienstleistungen: Stadtmobiliar📦
Kurze Beschreibung:
“Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflichtig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen...”
Kurze Beschreibung
Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflichtig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren zu treffen, das heißt: unter anderem Absperrpfosten, die beschädigt, entfernt oder unkenntlich sind, zu erneuern.
Dies soll mit dem hier nun ausgeschriebenen Zeitvertrag geschehen.
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rahmenvertrag Absperrpfosten Stadtgebiet Köln
50679 Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflichtig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen...”
Beschreibung der Beschaffung
Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflichtig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren zu treffen, das heißt: unter anderem Absperrpfosten, die beschädigt, entfernt oder unkenntlich sind, zu erneuern.
Dies soll mit dem hier nun ausgeschriebenen Zeitvertrag geschehen.
Genaue Angaben zu den Abrufmengen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen - Langtext-Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 960923.95 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Zusätzliche Informationen
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-22
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-22
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt, Zimmer 10.A21
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY44Y
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/ Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2019/S 137-336830 (2019-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Köln – 27/Zentrales Vergabeamt
Kontaktperson: 271/2 – Submissionsdienst
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Absperrpfosten, Köln
2019-0071-66-2 (Aufhebung)” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflichtig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen...”
Beschreibung der Beschaffung
Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflichtig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren zu treffen, das heißt: unter anderem Absperrpfosten, die beschädigt, entfernt oder unkenntlich sind, zu erneuern.
Dies soll mit dem hier nun ausgeschriebenen Zeitvertrag geschehen.
Genaue Angaben zu den Abrufmengen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen – Langtext-Leistungsverzeichnis.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 137-336830
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Absperrpfosten
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYB8C
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind;
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss;
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2020/S 182-437517 (2020-09-14)