Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber inkl. aller ggf. anfallender Neben- bzw. Zusatzkosten an die jeweilige Straßenmeisterei des Landes Niedersachsen.
Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Agrarschleppern
157113-KFZ/2018-03.31
Produkte/Dienstleistungen: Landwirtschaftsmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Die Auslieferung...”
Kurze Beschreibung
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber inkl. aller ggf. anfallender Neben- bzw. Zusatzkosten an die jeweilige Straßenmeisterei des Landes Niedersachsen.
Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlages.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Schlepper
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Traktoren📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NLSTBV Niedersachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl....”
Beschreibung der Beschaffung
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Agrarschleppern aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) Los 1 und 2 und den jeweilig dazugehörigen Angebotsvordrucken zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 13.9. 2019. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und endet somit spätestens am 12.9.2023. Pro Vertragsjahr bestehen folgende Mindestabnahmemengen:
— Los 1: jährliche Abnahmemenge von 2 Fahrzeugen,
— Los 2: jährliche Abnahmemenge von 1 Fahrzeug,
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne angebotene Positionen nachträglich ohne Konventionalstrafe aus dem Angebot herauszunehmen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Schlepper
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl....”
Beschreibung der Beschaffung
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Agrarschleppern aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) Los 1 und 2 und den jeweilig dazugehörigen Angebotsvordrucken zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 13.9.2019. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und endet somit spätestens am 12.9.2023. Pro Vertragsjahr bestehen folgende Mindestabnahmemengen:
— Los 1: jährliche Abnahmemenge von 2 Fahrzeugen,
— Los 2: jährliche Abnahmemenge von 1 Fahrzeug.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne angebotene Positionen nachträglich ohne Konventionalstrafe aus dem Angebot herauszunehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind — auf Verlangen der Vergabestelle — bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister),
— vollständig ausgefüllter Angebotsvordruck,
— vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist beigefügt),
— Prospekte und Datenblätter mit Angabe der Serienausstattung für alle angebotenen Fahrzeuge inkl. Maßblatt und Motordatenblatt,
— Auflistung der Kundendienststationen in Niedersachsen,
— Schriftliche Garantie des Herstellerwerkes der Ersatzteilversorgung über einen Zeitraum von min. 12 Jahren, nach Lieferung des letzten Fahrzeuges,
— Schriftliche Garantie des Herstellerwerkes bzgl. des Anspruchs auf Mängelbeseitigung bei Durchrostung über einen Zeitraum von min. 12 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"),
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-02
10:00 📅
“Am 1.1. 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1. 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen — einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) — ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsi-schen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7. 2016.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Fahrzeugkonfiguration der angebotenen Fahrzeuge,
— aktuelle Leasingbedingungen inkl. Gebrauchsspurenkatalog.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYJ54
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2019/S 124-302478 (2019-06-27)
Ergänzende Angaben (2019-09-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Logistik Zentrum Niedersachsen , Landesbetrieb, Außenstelle Hannover
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 124-302478
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-09-13 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2019-10-02 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2019/S 180-438453 (2019-09-13)