Lieferung von Drucker-/Kopierpapier für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für verschiedene Gerätschaften für die Dauer von maximal 4 Jahren
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Drucker-/Kopierpapier GBU
2019000010
Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Drucker-/Kopierpapier für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für verschiedene...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Drucker-/Kopierpapier für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für verschiedene Gerätschaften für die Dauer von maximal 4 Jahren
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: — Packung à 500 Blatt - DIN A4, weiß – Packung à 500 Blatt – DIN A3, weiß
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Alle Behörden des Geschäftsbereiches Umwelt und Verbraucherschutz im Freistaat Bayern”
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Danach verlängert er sich längstens bis 31.3.2023 sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Karton à 2500 Blatt – DIN A4, weiß, 80 g/m (ungeriest)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-14
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-14
09:00 📅
“Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale...”
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren vertreten.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 8.2.2019 gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
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Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe beider Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden,
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Quelle: OJS 2019/S 009-015990 (2019-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
Kontaktperson: Referat Z4
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.lfu.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Drucker/-Kopierpapier GBU
2019000010
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Drucker-/Kopierpapier für den Geschäftsbereich des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für verschiedene...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Drucker-/Kopierpapier für den Geschäftsbereich des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für verschiedene Gerätschaften für die Dauer von maximal 4 Jahren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 189 504 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Packung à 500 Blatt – DIN A4, weiß – Packung à 500 Blatt – DIN A3, weiß
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Alle Behörden des Geschäftsbereiches Umwelt und Verbraucherschutz
Freistaat Bayern”
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier.
Umfang der Beschaffung
Titel: Karton à 2500 Blatt – DIN A4, weiß, 80 g/m2 (ungeriest)
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 009-015990
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Packung à 500 Blatt – DIN A4, weiß – Packung à 500 Blatt – DIN A3, weiß
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Papierhaus Schöll
Postort: Fürth
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 189 504 💰
“Das Verfahren für Los 2 − Karton à 2500 Blatt − DIN A4, weiß, 80 g/m (ungeriest), wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben. Es ist kein Angebot...”
Das Verfahren für Los 2 − Karton à 2500 Blatt − DIN A4, weiß, 80 g/m (ungeriest), wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben. Es ist kein Angebot eingegangen, welches den Bedingungen entsprach. Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren vertreten. Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Fragen, die bis zum 8.2.2019 gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 062-143826 (2019-03-26)