Rahmenvertrag über die Übernahme, Transport und Verwertung von Laub (AVV-Nr. 20 02 01)

Stadtreiniger Kassel - Eigenbetrieb der Stadt Kassel

Rahmenvertrag über die Übernahme, Transport und Verwertung von Laub (AVV-Nr. 20 02 01):
Die an der Übernahmestelle bereitgestellten Mengen können entsprechenden Mengenschwankungen unterliegen, bis zu 120 Mg sind täglich von beiden Übernahmestellen zu übernehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-20 Auftragsbekanntmachung
2019-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kompostierung
Referenznummer: 2019-FW-010
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Übernahme, Transport und Verwertung von Laub (AVV-Nr. 20 02 01): Die an der Übernahmestelle bereitgestellten Mengen können entsprechenden Mengenschwankungen unterliegen, bis zu 120 Mg sind täglich von beiden Übernahmestellen zu übernehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kompostierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtreiniger Kassel - Eigenbetrieb der Stadt Kassel
Postanschrift: Am Lossewerk 15
Postleitzahl: 34123
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kassel.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@kassel.de 📧
Telefon: +49 5617877078 📞
Fax: +49 5617876280 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/83199 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/83199 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-22 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 098-237518
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag endet nach der Vertragslaufzeit (gegebenenfalls nach Verlängerungsoption) oder nach Erreichen der Höchstmenge von insgesamt 6 250 Mg. Ende der weiteren Vertragsbedingungen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Übernahme, Transport und Verwertung von Laub (AVV-Nr. 20 02 01):
Die an der Übernahmestelle bereitgestellten Mengen können entsprechenden Mengenschwankungen unterliegen, bis zu 120 Mg sind täglich von beiden Übernahmestellen zu übernehmen.
Beim Laub handelt es sich um gesaugtes Laub von öffentlichen Flächen und Grünstreifen sowie um Laub aus privaten Gärten und Grundstücken, das von Privatbürgern auf den Recyclinghöfen des AG angeliefert oder an temporär eingerichteten Laubannahmestellen im vertragsgegenständlichen Gebiet entgegengenommen wird. Die Leistungen beziehen sich somit im Wesentlichen auf den Stoffstrom der Abfallschlüsselnummer 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
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Die Übernahme und der Transport umfasst alle Leistungen, die ein entsprechendes Transportfahrzeug mit jeweilig benötigter Besatzung ausführt, um das Laub an den Übernahmestellen aufzunehmen sowie die Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu der/den vom Auftragnehmer eigens gewählten Behandlungs- bzw. Endverwertungsanlage/n und ggf. Beseitungsanlagen inkl. Verwiegung und Abladen dort.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.3.2022.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.3.2022.
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Zusätzliche Informationen:
Der Vertrag endet nach der Vertragslaufzeit (gegebenenfalls nach Verlängerungsoption) oder nach Erreichen der Höchstmenge von insgesamt 6 250 Mg. Ende der weiteren Vertragsbedingungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Betriebshof: die Stadtreiniger Kassel
am Lossewerk 15
34123 Kassel
und
Recyclinghof: Recyclinghof Langes Feld
Dittershäuser Straße 40
34134 Kassel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist eine ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Das Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/83199 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 098-237518 (2019-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 278 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-401062
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 098-237518
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Übernahme und der Transport umfasst alle Leistungen, die ein entsprechendes Transportfahrzeug mit jeweilig benötigter Besatzung ausführt, um das Laub an den Übernahmestellen aufzunehmen sowie die Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu der/den vom Auftragnehmer eigens gewählten Behandlungs- bzw. Endverwertungsanlage/n und ggf.Beseitungsanlagen inkl. Verwiegung und Abladen dort.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Betriebshof: Die Stadtreiniger Kassel, Am Lossewerk 15, 34123 Kassel und
Recyclinghof: Recyclinghof Langes Feld, Dittershäuser Straße 40, 34134 Kassel

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-11 📅
Name: Schüttguttransport und Handel Holger Taesch
Postanschrift: Wittenberger Str. 1
Postort: Annaburg
Postleitzahl: 06925
Land: Deutschland 🇩🇪
Wittenberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 278 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 163-401062 (2019-08-22)