Der Auftraggeber ist ein Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Offenbach am Main. Der Auftraggeber betreibt in Offenbach ein Heizkraftwerk (HKW) in der Andréstraße 71 zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung. Im Rahmen der Revisionen in unserem Heizkraftwerk sind alle Maßnahmen an den Druckteilen der beiden Kohlekessel sowie ggf. an Nebenaggregaten durchzuführen, die den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen über die Reisezeit ermöglichen, die in der Regel über die Heizperiode von September bis Mai eines jeden Jahres andauert. Der Auftragnehmer ist imstande die oben beschriebenen Arbeiten zu erbringen und leistet die erforderlichen Arbeiten für 3 Jahre ab einschließlich Sommer 2020, der im Mai 2020 beginnenden Revisionen, mit einmaliger Verlängerungsoption von 2 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist ein Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Offenbach am Main. Der Auftraggeber betreibt in Offenbach ein Heizkraftwerk (HKW) in der Andréstraße 71 zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung.
Im Rahmen der Revisionen in unserem Heizkraftwerk sind alle Maßnahmen an den Druckteilen der beiden Kohlekessel sowie ggf. an Nebenaggregaten durchzuführen, die den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen über die Reisezeit ermöglichen, die in der Regel über die Heizperiode von September bis Mai eines jeden Jahres andauert.
Der Auftragnehmer ist imstande die oben beschriebenen Arbeiten zu erbringen und leistet die erforderlichen Arbeiten für 3 Jahre ab einschließlich Sommer 2020, der im Mai 2020 beginnenden Revisionen, mit einmaliger Verlängerungsoption von 2 Jahren.
Der Auftraggeber ist ein Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Offenbach am Main. Der Auftraggeber betreibt in Offenbach ein Heizkraftwerk (HKW) in der Andréstraße 71 zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung.
Im Rahmen der Revisionen in unserem Heizkraftwerk sind alle Maßnahmen an den Druckteilen der beiden Kohlekessel sowie ggf. an Nebenaggregaten durchzuführen, die den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen über die Reisezeit ermöglichen, die in der Regel über die Heizperiode von September bis Mai eines jeden Jahres andauert.
Der Auftragnehmer ist imstande die oben beschriebenen Arbeiten zu erbringen und leistet die erforderlichen Arbeiten für 3 Jahre ab einschließlich Sommer 2020, der im Mai 2020 beginnenden Revisionen, mit einmaliger Verlängerungsoption von 2 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z. B. eines Arbeitsschutzmanagements, gibt es keine Formvorgabe.
Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise unterschrieben und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
1) Der Teilnahmenantrag ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen;
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus;
3) Unter „aktuell“ in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist;
4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern;
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;
6) Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht;
7) Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Auschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen;
8) Fragen sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z. B. eines Arbeitsschutzmanagements, gibt es keine Formvorgabe.
Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise unterschrieben und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
1) Der Teilnahmenantrag ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen;
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus;
3) Unter „aktuell“ in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist;
4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern;
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;
6) Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht;
7) Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Auschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen;
8) Fragen sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist ein Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Offenbach am Main. Der Auftraggeber betreibt in Offenbach ein Heizkraftwerk (HKW) in der Andréstraße 71 zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung.
Im Rahmen der Revisionen in unserem Heizkraftwerk sind alle Maßnahmen an den Druckteilen der beiden Kohlekessel sowie ggf. an Nebenaggregaten durchzuführen, die den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen über die Reisezeit ermöglichen, die in der Regel über die Heizperiode von September bis Mai eines jeden Jahres andauert.
Im Rahmen der Revisionen in unserem Heizkraftwerk sind alle Maßnahmen an den Druckteilen der beiden Kohlekessel sowie ggf. an Nebenaggregaten durchzuführen, die den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen über die Reisezeit ermöglichen, die in der Regel über die Heizperiode von September bis Mai eines jeden Jahres andauert.
Der Auftragnehmer ist imstande die oben beschriebenen Arbeiten zu erbringen und leistet die erforderlichen Arbeiten für 3 Jahre ab einschließlich Sommer 2020, der im Mai 2020 beginnenden Revisionen, mit einmaliger Verlängerungsoption von 2 Jahren.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die verantwortliche Durchführung von Druckteilrevisionen in einer deutschen Wirbelschichtkesselanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 50 MW. Im Rahmen der Revision ist die Verarbeitung, insb. Schweißarbeiten, der Werkstoffe 13CrMo44, 10CrMo910 sowie X20CrMo V121 zu leisten. Alle Arbeiten müssen gemäß den Anforderungen der EN 12952 für Wasserrohrkessel durchgeführt und dokumentiert werden.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die verantwortliche Durchführung von Druckteilrevisionen in einer deutschen Wirbelschichtkesselanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 50 MW. Im Rahmen der Revision ist die Verarbeitung, insb. Schweißarbeiten, der Werkstoffe 13CrMo44, 10CrMo910 sowie X20CrMo V121 zu leisten. Alle Arbeiten müssen gemäß den Anforderungen der EN 12952 für Wasserrohrkessel durchgeführt und dokumentiert werden.
Revision an den Druckteilen und Nebenanlagen der beiden mit Steinkohle befeuerten Babcock Circoclean Wirbelschichtkesseln DE 11 / DE 12 Baujahr 1989 der Energieversorgung Offenbach AG mit je 111 t/h höchstzulässiger Dampferzeugung bei 116 bar und 535
Revision an den Druckteilen und Nebenanlagen der beiden mit Steinkohle befeuerten Babcock Circoclean Wirbelschichtkesseln DE 11 / DE 12 Baujahr 1989 der Energieversorgung Offenbach AG mit je 111 t/h höchstzulässiger Dampferzeugung bei 116 bar und 535
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, diesen Vertrag zu den vertraglich vereinbarten Konditionen um 2 weitere Jahre zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Verlängerung spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich zu erklären.
Dieser Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, diesen Vertrag zu den vertraglich vereinbarten Konditionen um 2 weitere Jahre zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Verlängerung spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich zu erklären.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bitte beachten Sie zwingend die zusätzlichen Angaben unter VI.3.
1) Nachweis: Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (sog. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO mit dem Vermerk „keine Eintragung“);
2) Nachweis: Aktueller Nachweis des Finanzamts über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes (sog. Bescheinigung in Steuersachen mit Angaben zur Person und Angaben zu steuerlichen Verhältnissen);
3) Nachweis: Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassen-, Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung);
3) Nachweis: Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassen-, Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung);
4) Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist bzw. keine der in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Umstände vorliegen;
5) Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass Sie oder Ihr Rechtsvorgänger nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500,00 EUR belegt wurden.
Falls doch, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bieter ausgeschlossen werden.
Falls doch, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bieter ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6) Nachweis: Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Fall und mindestens 6 Mio. EUR Jahreshöchstleistung;
7) Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 Jahre (Werte der Jahre 2016, 2017 und 2018);
8) Nachweis: Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bieters über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und Zahlungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bitte beachten Sie zwingend die zusätzlichen Angaben unter VI.3.
9.1) Eigenerklärung: Bestätigungen durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, die Auftragsabwicklung im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen;
9.2) Eigenerklärung: Bestätigungen durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über Erfahrungen in der Revisionsdurchführung von europäischen Heizkraftwerken mit einer Feuerungswärmeleistung von mindesten 50 MW besitzt;
9.3) Eigenerklärung: Bestätigungen durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über Erfahrungen in der Verarbeitung der Werkstoffe 13CrMo44, 10CrMo910 und X20CrMo V121 verfügt;
9.4) Eigenerklärung: Bestätigungen durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen im Besitz von entsprechenden Schweißverfahrensprüfungen verfügt, da die Schweißer und Aufsichtspersonen für Arbeiten am Druckteil von Dampfkesselanlagen qualifiziert sein müssen und die Schweißer gültige Schweißerzeugnisse für die jeweiligen Arbeiten an Kesseldruckteilen benötigen.
9.4) Eigenerklärung: Bestätigungen durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen im Besitz von entsprechenden Schweißverfahrensprüfungen verfügt, da die Schweißer und Aufsichtspersonen für Arbeiten am Druckteil von Dampfkesselanlagen qualifiziert sein müssen und die Schweißer gültige Schweißerzeugnisse für die jeweiligen Arbeiten an Kesseldruckteilen benötigen.
Vorlage der entsprechenden Schweißverfahrensprüfungen;
9.5) Nachweis: Der Bewerber der beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Überwachung zur Verfügung stehen und die Unternehmen die entsprechende fachliche Eignung besitzen. Falls er sich zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft, muss er für diesen die entsprechenden Zertifizierungen einreichen. Weiterhin hat er entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vor Zuschlagserteilung vorzulegen;
9.5) Nachweis: Der Bewerber der beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Überwachung zur Verfügung stehen und die Unternehmen die entsprechende fachliche Eignung besitzen. Falls er sich zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft, muss er für diesen die entsprechenden Zertifizierungen einreichen. Weiterhin hat er entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vor Zuschlagserteilung vorzulegen;
9.6) Darstellung: Der Bewerber muss ein Arbeitsschutzmanagement für seine Mitarbeiter und Subunternehmer mit den notwendigen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und arbeitsmedizinischen Untersuchungen vorweisen. Die Kommunikation mit dem Bauleiter und mindestens einem auf der Baustelle anwesenden Vorarbeiter des Auftragsnehmers muss jederzeit auf Deutsch möglich sein.
9.6) Darstellung: Der Bewerber muss ein Arbeitsschutzmanagement für seine Mitarbeiter und Subunternehmer mit den notwendigen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und arbeitsmedizinischen Untersuchungen vorweisen. Die Kommunikation mit dem Bauleiter und mindestens einem auf der Baustelle anwesenden Vorarbeiter des Auftragsnehmers muss jederzeit auf Deutsch möglich sein.
Darstellung eines entsprechenden Arbeitsschutzmanagements ist einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Erzielte Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z. B. eines Arbeitsschutzmanagements, gibt es keine Formvorgabe.
Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise unterschrieben und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise unterschrieben und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
1) Der Teilnahmenantrag ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen;
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus;
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus;
3) Unter „aktuell“ in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist;
3) Unter „aktuell“ in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist;
4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern;
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;
6) Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht;
6) Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht;
7) Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Auschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen;
8) Fragen sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Das Verfahren wird in zwei Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen…
… einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z. B. eines Arbeitsschutzmanagements, gibt es keine Formvorgabe.
Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise unterschrieben und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
1) Der Teilnahmenantrag ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen.
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3) Unter „aktuell" in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist.
4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6) Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
7) Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Auschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
8) Fragen sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
… einzureichen.
1) Der Teilnahmenantrag ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen.
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3) Unter „aktuell" in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist.
3) Unter „aktuell" in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist.
4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6) Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
6) Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
7) Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Auschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.