Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen abzugeben:
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens 3 ausführliche Referenzen (max. 3 DIN A4 Seiten je Referenz, Angaben auf Folgeseiten werden nicht berücksichtigt) über früher ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen beizufügen. Die Referenzen werden in ihrer Gesamtheit bewertet.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
– Vergleichbarkeit des Einsatzfeldes (Medien Auftraggeber) Bei mindestens 2 Referenzen muss der Leistungsgegenstand in einem vergleichenbaren Einsatzfeld (Medien Auftraggeber) stattgefunden haben,
– Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstandes
Durch die Referenzen muss nachgewiesen werden, dass die aufgaben spezifischen Kenntnisse gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 in Summe erfüllt werden,
– Vergleichbarkeit IT-Umfeld (eingesetzter Technologien), technische und organisatorische Rahmenbedingungen.
Die unter 6.2 aufgeführten Technologien müssen bei den Referenzen in Summe zum Einsatz gekommen sein.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
– Name und Anschrift des Auftraggebers,
– Ausführung/Leistungszeit,
– Medien Auftraggeber (ja/nein),
– Auftragswert/Umsatz in TEUR,
– möglichst mit Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer,
– Beschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
– Auflistung der eingesetzten Technologien in dem Referenzprojekt/-auftrag.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen" zu machen. Die ausgefüllte Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.