Rahmenvertrag über Montageleistungen Hörfunk und Fernsehen

Westdeutscher Rundfunk Köln

Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für 2 Jahre mit insgesamt 3 Unternehmen abzuschließen. Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein. Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die vertraglichen Regelungen über das Abrufverfahren ist der diesen Unterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von maximal 100 000 EUR inkl. Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-23 Auftragsbekanntmachung
2019-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: ZE 2019-440-01
Kurze Beschreibung:
Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für 2 Jahre mit insgesamt 3 Unternehmen abzuschließen. Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein. Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die vertraglichen Regelungen über das Abrufverfahren ist der diesen Unterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von maximal 100 000 EUR inkl. Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westdeutscher Rundfunk Köln
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.wdr.de 🌏
E-Mail: zentraler.einkauf-440@wdr.de 📧
Fax: +49 221220-5870 📠
URL der Dokumente: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16875ad7a44-14f77da0b3f6267e 🌏
URL der Teilnahme: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/index.jsp 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 018-038684
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für 2 Jahre mit insgesamt 3 Unternehmen abzuschließen.
Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein.
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Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die vertraglichen Regelungen über das Abrufverfahren ist der diesen Unterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
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Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von maximal 100 000 EUR inklusive Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Das Gesamtvolumen an Leistungen, das über die Rahmenvereinbarung mit insgesamt 3 Unternehmen abgewickelt werden soll, wird auf ca. 1,0 Mio. EUR jährlich geschätzt. Voraussichtlicher Leistungsbeginn: März 2019.
Leistungen werden reglemäßig in Köln oder anderen Studios in NRW erbracht und in Ausnahmefällen in Auslandsstudios.
Dauer: 24 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage – Allgemeine Eignungsanforderungen
Zum Nachweis der allgemeinen Eignungsanforderungen hat der Bieter diese Anlage dem Angebot unterschrieben beizufügen.
A) Ausschlussgründe
Durch Unterschrift auf dieser Anlage erkläre ich als Bieter,
I) Zwingende Ausschlussgründe, § 123 GWB.
1) dass wir als Unternehmen oder eine Person, die unseren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten, bzw. ge-mäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
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2) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
II) Fakultative Ausschlussgründe, § 124 GWB
Weiter erkläre ich als Bieter,
1) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
2) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
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3) dass wir als Unternehmen oder eine Person, die unseren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
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4) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
5) dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass wir als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen waren, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann;
6) dass wir als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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7) dass wir als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;
8) dass wir als Unternehmen
— nicht versucht haben, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
— nicht versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
— nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln.
9) dass für uns als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen;
10) dass unser Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern unser Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist;
11) dass gegen uns als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III) Selbstreinigung, § 125 GWB
Sofern und soweit ich als Bieter das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nicht uneingeschränkt erklären kann, so weise ich Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB nach. In diesem Fall sind in folgender Tabelle der…
Mindeststandards:
Der jeweilige Ausschlussgrund sowie die Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Beifügungkonkreter Nachweise zu benennen.
Unter Selbstreinigung sind Maßnahmen zu verstehen, die ein Unternehmen ergreift, um seine Integrität wieder herzustellen und eine Begehung von Straftaten oder schweres Fehlverhalten in der Zukunft zu verhindern.
B) Betriebshaftpflichtversicherung
Durch Unterschrift auf dieser Anlage erkläre ich als Bieter, dass wir als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen haben bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen werden:
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Personenschäden 2 000 000,00 EUR
Sachschäden 1 000 000,00 EUR
Allg. Vermögensschäden 100 000,00 EUR
Und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
C) Umsatz des Unternehmens
Durch Unterschrift auf dieser Anlage beziffere ich als Unternehmen nachfolgenden Gesamtumsatz unseres Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2016 bis 2018 bzw. 2015 bis 2017, sofern die Umsatzzahlen aus 2018 noch nicht vorliegen), wie folgt:
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D) Unternehmensstruktur/Betriebsstätte des Bieters.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.3.1 Referenzen
Dem Angebot sind ausführliche Beschreibungen von mindestens 2 vergleich-baren Referenzen aus den letzten 2 Jahren zu Projekten/Aufträgen über Montageleistungen in hörfunk- und fernsehtechnischen Produktionsstätten beizufügen, die in Art, Komplexität und Umfang den beigefügten Beispielen (Anlage 7A, 7B, 7C, 7D) entsprechen.
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Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Auftragswert/Umsatz in T EUR,
— Beschreibung des Referenzprojektes/-auftrages, ggf. Beschreibung des Leistungsinhaltes, des Leistungsumfangs und der Koordination von Nachauftragnehmern bei Projekt-/Auftragsausführung,
— Beschreibung der Qualifikation der bei der Ausführung des Referenzprojektes/-auftrages beschäftigten Mitarbeiter (Planungsingenieur, Fachmonteur),
— Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
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Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurück-greift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.wdr.de 🌏
Dokumente URL: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16875ad7a44-14f77da0b3f6267e 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: die unter Ziffer I. 1) genannte Stelle
Quelle: OJS 2019/S 018-038684 (2019-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für 2 Jahre mit insgesamt 3 Unternehmen abzuschließen. Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein. Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von maximal 100 000 EUR inkl. Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR), Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Westdeutscher Rundfunk Köln, Zentraler Einkauf, Appellhofplatz 1
Kontakt
Telefon: +49 221220-3559 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-253278
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 018-038684
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4): Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung.
Das Gesamtvolumen an Leistungen, das über die Rahmenvereinbarung mit insgesamt 3 Unternehmen abgewickelt werden soll, wird auf ca. 1,0 Mio. EUR jährlich geschätzt.
Leistungen werden regelmäßig in Köln oder anderen Studios in NRW erbracht und in Ausnahmefällen in Auslandsstudios.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-14 📅
Name: Broadcast Solutions GmbH
Postort: Bingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Mainz-Bingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: MTK Medientechnik Kuhlhoff GmbH
Postort: Elsdorf
Land: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Name: Medienwerkstatt GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Düsseldorf 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden;
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer I.1)
Quelle: OJS 2019/S 104-253278 (2019-05-28)