Rahmenvertrag über Seile und Drähte für die Oberleitung nach DIN und gemäß Deutsche Bahn AG Regelzeichnungen

DB AG Konzernleitung (Bukr 10)

Rahmenvertrag über Seile und Drähte für die Oberleitung nach DIN und gemäß Deutsche Bahn AG Regelzeichnungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-12 Auftragsbekanntmachung
2019-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Draht
Referenznummer: 19FEI37764
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über Seile und Drähte für die Oberleitung nach DIN und gemäß Deutsche Bahn AG Regelzeichnungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Draht 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Draht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: silvia.miller@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 8913085657 📞
Fax: +49 8913082573 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=aZ2kkL63dgg%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-123184
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 6
Bezeichnung des Loses: Fahrdraht
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1 Fahrdraht.
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf Verlängerung um 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 2 Fahrdraht hochfest Kupfer-Magnesium
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2 Fahrdraht Hochfest Kupfer-Magnesium.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 3 Fahrdraht hochfest Kupfer-Zinn
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3 Fahrdraht hochfest Kupfer-Zinn.
Bezeichnung des Loses: Los 4 Seile für die Oberleitung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Los 4 Seile für die Oberleitung.
Bezeichnung des Loses: Los 5 Leitungsseil mit Isolierung LE 6022
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Los 5 Leitungsseil mit Isolierung LE 6022.
Bezeichnung des Loses: Los 6 Erdungsseile, Runddraht
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Los 6 Erdungsseile, Runddraht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
DIN-Produkte und Produkte von der Deutschen Bahn AG technisch freigegeben (evt. Betriebserprobung notwendig).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Miller, Silvia
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=aZ2kkL63dgg%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-W – Beschaffung Infrastruktur Region West
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80635
Land: 00 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 053-123184 (2019-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 150-371163
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 053-123184
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 Fahrdraht
Los 4 Seile

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-31 📅
2019-08-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 150-371163 (2019-08-01)