Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco und ergänzenden Leistungen für die Institute und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag WLAN Cisco
E_080_414236 hos-golame
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco und ergänzenden Leistungen für die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco und ergänzenden Leistungen für die Institute und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 80686 deutschlandweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco und ergänzenden Leistungen für die Institute und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco und ergänzenden Leistungen für die Institute und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2x je 12 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate; Erweiterung des Mengenkontingentes, E-Rechnung; Serviceverlängerung; Dienstleistungen (Beratung und...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate; Erweiterung des Mengenkontingentes, E-Rechnung; Serviceverlängerung; Dienstleistungen (Beratung und Planung); Zusatzleistungen im E-Shop
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Unternehmensdarstellung (Firmenprofil)
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
— Erklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Unternehmensdarstellung (Firmenprofil)
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Nachweis der Deckungssummen oder Erklärung zur Versicherbarkeit
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens
— Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärungen zur Bietergemeinschaft
— Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen
— Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärungen zur Bietergemeinschaft
— Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen
— Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen
— Berufs- und Handelsregisterauszug
— Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde
— Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina
— Referenzen für die Umsetzung einer Anbindung an eProcurement System
— Erklärung zum Betrieb eines E-Shops mit eProcurement-Systemanbindung
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-21
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-22
12:00 📅
“— Anforderung Unterlagen — erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter...”
— Anforderung Unterlagen — erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden,
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB),
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 10.5.2019, 12.00 Uhr eingehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal eVergabe”
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de📧
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 077-182920 (2019-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal deutsche eVergabe”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco und ergänzenden Leistungen für die Institute und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco und ergänzenden Leistungen für die Institute und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 077-182920
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag WLAN Cisco
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dimension Data Germany AG & Co KG
Postort: Bad Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter...”
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. – Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB) – Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 10.5.2019 12.00 Uhr eingehen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 144-354369 (2019-07-24)