Rahmenvertrag zur Anmietung mobiler Antennenträger

Bayer. Landeskriminalamt

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über die Anmietung mobiler Antennenträger zu schließen. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung/Anmietung mobiler Antennenträger. Auf Grund der laufenden Planungen innerhalb der AS BY sowie notwendiger Genehmigungsverfahren, auf die die AS BY keinen Einfluss hat, kann der genaue Bedarf an Antennenträgern wie auch deren zeitlicher Einsatz nicht hinreichend genau präzisiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-01 Auftragsbekanntmachung
2019-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funkmasten
Referenznummer: 124-8010-12/19
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über die Anmietung mobiler Antennenträger zu schließen. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung/Anmietung mobiler Antennenträger. Auf Grund der laufenden Planungen innerhalb der AS BY sowie notwendiger Genehmigungsverfahren, auf die die AS BY keinen Einfluss hat, kann der genaue Bedarf an Antennenträgern wie auch deren zeitlicher Einsatz nicht hinreichend genau präzisiert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkmasten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Signalmasten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayer. Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 / 1212-2892 📞
Fax: +49 89 / 1212-306125 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c18e70e9-58b8-48c1-907c-b1a40dae90e1 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c18e70e9-58b8-48c1-907c-b1a40dae90e1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 126-307840
ABl. S-Ausgabe: 126

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und bei Sonderlagen wie Großschadensereignissen oder Katastrophenfällen. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) bildet im Freistaat Bayern das Kompetenzzentrum für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Das Funknetz wurde Ende 2015 in Betrieb genommen und umfasst rund 900 Basisstationen (Funkmast plus Technik). Eine wesentliche Anforderung für den Betrieb des Digitalfunk BOS als Kernelement der Si-cherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der Kommunikationsmöglichkeit der BOS-Nutzer, sowohl bei Störungen im Alltagsbetrieb als auch im Falle von Beeinträchtigungen in Notfallsituationen. Darüber hinaus muss eine Verfügbarkeit aber auch bei notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Funknetzes gegeben sein. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ergänzend zu den fest verbauten Basisstationen temporäre Basisstationen (tBS) für Netzoptimierungen zwingend erforderlich sind. Aufgrund der Topologie des Freistaat Bayern und der Verteilung der Basisstationen wird daher auch die Notwendigkeit gesehen, auf mobile Antennenträger mit Masthöhen von bis zu 40 m zurückgreifen zu müssen. Hierfür beabsichtigt der Auftraggeber eine feste Beauftragung des Abrufs von 2 mobilen Antennenträgern im ersten Vertragsjahr und rechnet unverbindlich mit einem Abruf von bis zu 5 mobilen Antennenträgern in den darauffolgenden Vertragsjahren. Dies entspricht maximal 17 Mastjahren und einem maximalen Abruf von 5 Antennenträgern gleichzeitig.
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Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
– Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Vermietung mobiler Antennenträger), jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens. Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Bereitstellung von mobilen Antennenträgern), von mindestens 300 000 EUR zwingend gefordert (Mindestanforderung),
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– Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 3 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Million EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr bzw. Erklärung, im Auftragsfalle auf erstes Anfordern des Auftraggebers eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung von mindestens 2 Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Vermietung von mindestens 2 mobilen Antennenträgern (Mindestanforderung). Es wird ein Fahrzeugbestand von 8 Antennenträgern gefordert (Mindestanforderung).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c18e70e9-58b8-48c1-907c-b1a40dae90e1 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayer
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 126-307840 (2019-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 152-374815
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 126-307840
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und bei Sonderlagen wie Großschadensereignissen oder Katastrophenfällen. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) bildet im Freistaat Bayern das Kompetenzzentrum für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Das Funknetz wurde Ende 2015 in Betrieb genommen und umfasst rund 900 Basisstationen (Funkmast plus Technik). Eine wesentliche Anforderung für den Betrieb des Digitalfunk BOS als Kernelement der Si-cherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der Kommunikationsmöglichkeit der BOS-Nutzer, sowohl bei Störungen im Alltagsbetrieb als auch im Falle von Beeinträchtigungen in Notfallsituationen. Darüber hinaus muss eine Verfügbarkeit aber auch bei notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Funknetzes gegeben sein. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ergänzend zu den fest verbauten Basisstationen temporäre Basisstationen (tBS) für Netzoptimierungen zwingend erforderlich sind. Aufgrund der Topologie des Freistaat Bayern und der Verteilung der Basisstationen wird daher auch die Notwendigkeit gesehen, auf mobile Antennenträger mit Masthöhen von bis zu 40 m zurückgreifen zu müssen. Hierfür beabsichtigt der Auftraggeber eine feste Beauftragung des Abrufs von 2 mobilen Antennenträgern im ersten Vertragsjahr und rechnet unverbindlich mit einem Abruf von bis zu fünf mobilen Antennenträgern in den darauffolgenden Vertragsjahren. Dies entspricht maximal 17 Mastjahren und einem maximalen Abruf von 5 Antennenträgern gleichzeitig.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayer
Quelle: OJS 2019/S 152-374815 (2019-08-05)