1) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter
www.evergabe-online.de bzw.
www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegende neu-weiten Veröffentlichung (TED;
http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (
www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (
www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.evergabe-online.de bzw.
www.evergabe.sachsen-anhalt.de
3) Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung;
4) Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 29.8.2019, 12:00 Uhr (bei der Vergabestelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten;
5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über
https://www.evergabeonline.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle auf
https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen;
6) Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen;
7) Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden;
8) Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden;
9) Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Vergabestelle wertet also diese Angaben kumulativ.