Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Mobilitätsservice sowie Pannen- und Unfallhilfe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit außerhalb Europas für Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH. Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Dabei muss bundesweit- und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden. — detaillierte Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Automobil-Pannendienste
Referenznummer: 19/Mobilitätsservice/02
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Mobilitätsservice sowie Pannen- und Unfallhilfe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit außerhalb Europas für Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH. Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Dabei muss bundesweit- und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden.
— detaillierte Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Mobilitätsservice sowie Pannen- und Unfallhilfe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit außerhalb Europas für Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH. Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Dabei muss bundesweit- und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden.
— detaillierte Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Automobil-Pannendienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-26 📅
Datum des Beginns: 2020-02-15 📅
Datum des Endes: 2021-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 228-559664
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Einen Anspruch auf einen definierten Liefer-/Abnahmeumfang oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen begründet der Rahmenvertrag nicht. Der Liefer- und Abnahmeumfang ist auf eine max. Auftragssumme von 1,6 Mio. EUR (netto) über die gesamte Laufzeit begrenzt. (Abrufobergrenze)
Einen Anspruch auf einen definierten Liefer-/Abnahmeumfang oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen begründet der Rahmenvertrag nicht. Der Liefer- und Abnahmeumfang ist auf eine max. Auftragssumme von 1,6 Mio. EUR (netto) über die gesamte Laufzeit begrenzt. (Abrufobergrenze)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Mobilitätsservice sowie Pannen- und Unfallhilfe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit außerhalb Europas für Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH. Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Dabei muss bundesweit- und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden.
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Mobilitätsservice sowie Pannen- und Unfallhilfe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit außerhalb Europas für Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH. Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Dabei muss bundesweit- und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden.
— detaillierte Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Es wird ein Rahmenvertrag zur Erbringung von Mobilitätsserviceleistungen sowie Pannen- und Unfallhilfe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des europäischen Auslands und nach Möglichkeit außerhalb Europas für die Fahrzeuge abgeschlossen, welche der Auftraggeber seinem Kunden zur Verfügung stellt. Eine beispielhafte Aufstellung der Fahrzeugarten und -klassen ist der Anlage 1b der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Grundsätzlich kommen alle Länder in Frage, in denen sich die Nato/die Bundeswehr aufgrund verschiedener Einsätze, Übungen und Dienstreisen aktuell bzw. zukünftig aufhält.
Es wird ein Rahmenvertrag zur Erbringung von Mobilitätsserviceleistungen sowie Pannen- und Unfallhilfe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des europäischen Auslands und nach Möglichkeit außerhalb Europas für die Fahrzeuge abgeschlossen, welche der Auftraggeber seinem Kunden zur Verfügung stellt. Eine beispielhafte Aufstellung der Fahrzeugarten und -klassen ist der Anlage 1b der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Grundsätzlich kommen alle Länder in Frage, in denen sich die Nato/die Bundeswehr aufgrund verschiedener Einsätze, Übungen und Dienstreisen aktuell bzw. zukünftig aufhält.
Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen aller Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Der Mobilitätsservice bezieht sich auch auf durch den Auftraggeber angemietete und dem Kunden temporär zu Verfügung gestellte Fahrzeuge externer Autovermieter. Der Umfang, die Zeiträume und der Ablauf der Mobilitätsserviceleistung sowie Pannen- und Unfallhilfe soll unter Einschluss des Auftraggebers (siehe Reporting Ziffer 4.6), durchgeführt werden. Dabei muss bundesweit und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden. Seitens des Auftraggebers ist gewünscht, dass die Leistungserbringung auch außerhalb Europas 24Stunden/7Tage/365Tage im Jahr vom Auftragnehmer erbracht werden kann. Zur Erbringung der Leistung muss der Auftragnehmer in der Lage sein bundesweit, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit auch außerhalb Europas flächendeckende, technische Unterstützung im Falle von Unterwegs ausfällen zur Wiederherstellung der Mobilität, einschließlich Reifenpannen, Unfallhilfe und „Vor-Ort-Reparaturen“ zu leisten. Der Auftragnehmer gewährleistet diese Unterstützung durch ein Servicenetz und eine Organisation, die 24 Stunden pro Tag / 7 Tage pro Woche / 365 Tage pro Jahr Pannen- und Schadenmeldungen entgegennimmt, diese bearbeitet und täglich jeden Fall separat als PDF-Dokument per E-Mail an den Auftraggeber weiterleitet. Die Pannen- und Schadenmeldungen können sowohl telefonisch als auch elektronisch beim Auftragnehmer eingehen. Dabei kann durch den Fahrzeugnutzer keinerlei Barzahlung oder Vorauszahlung/Kaution über Kreditkarte geleistet werden. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Vom Auftragnehmer sind folgende Leistungen 24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr zu erbringen:
Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen aller Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Der Mobilitätsservice bezieht sich auch auf durch den Auftraggeber angemietete und dem Kunden temporär zu Verfügung gestellte Fahrzeuge externer Autovermieter. Der Umfang, die Zeiträume und der Ablauf der Mobilitätsserviceleistung sowie Pannen- und Unfallhilfe soll unter Einschluss des Auftraggebers (siehe Reporting Ziffer 4.6), durchgeführt werden. Dabei muss bundesweit und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden. Seitens des Auftraggebers ist gewünscht, dass die Leistungserbringung auch außerhalb Europas 24Stunden/7Tage/365Tage im Jahr vom Auftragnehmer erbracht werden kann. Zur Erbringung der Leistung muss der Auftragnehmer in der Lage sein bundesweit, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit auch außerhalb Europas flächendeckende, technische Unterstützung im Falle von Unterwegs ausfällen zur Wiederherstellung der Mobilität, einschließlich Reifenpannen, Unfallhilfe und „Vor-Ort-Reparaturen“ zu leisten. Der Auftragnehmer gewährleistet diese Unterstützung durch ein Servicenetz und eine Organisation, die 24 Stunden pro Tag / 7 Tage pro Woche / 365 Tage pro Jahr Pannen- und Schadenmeldungen entgegennimmt, diese bearbeitet und täglich jeden Fall separat als PDF-Dokument per E-Mail an den Auftraggeber weiterleitet. Die Pannen- und Schadenmeldungen können sowohl telefonisch als auch elektronisch beim Auftragnehmer eingehen. Dabei kann durch den Fahrzeugnutzer keinerlei Barzahlung oder Vorauszahlung/Kaution über Kreditkarte geleistet werden. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Vom Auftragnehmer sind folgende Leistungen 24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr zu erbringen:
— Bereitstellung einer Servicehotline für telefonische und elektronische Pannen- und Schadensmeldungen,
— Organisation und Bearbeitung der eingegangenen Meldungen,
— Organisation von Abschleppvorgängen per Achse, Verladung per Kran und Schiebeplateau und Anhebung per Brille, Organisation der Verbringung zu den von dem Auftraggeber vorgegebenen Werkstätten, unter Umständen auch Organisation der Sicherstellung der Fahrzeuge. Bei Sicherstellung müssen die allgemein gültigen Vorschriftsmaßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden eingehalten werden (z. B. Abklemmen der Batterie),
— Organisation von Abschleppvorgängen per Achse, Verladung per Kran und Schiebeplateau und Anhebung per Brille, Organisation der Verbringung zu den von dem Auftraggeber vorgegebenen Werkstätten, unter Umständen auch Organisation der Sicherstellung der Fahrzeuge. Bei Sicherstellung müssen die allgemein gültigen Vorschriftsmaßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden eingehalten werden (z. B. Abklemmen der Batterie),
— Organisation der Bergung, auch unter Zuhilfenahme mehrerer Bergefahrzeuge und Kräne sowie Sicherungsfahrzeuge/Absperrfahrzeuge je nach Ereignis, inklusive der anschließenden Reinigung der Unfall-/Pannenstelle,
— Organisation der Pannenhilfe vor Ort, wie Kleinreparaturen, Reifenwechsel oder -reparatur sowie alle Tätigkeiten, welche eine Weiterfahrt ermöglichen,
— Organisation der Weiterreise oder Unterbringung von Personen und Ladungen.
Alle Leistungen müssen sowohl auf allen Straßenarten sowie auf Gelände aller Art durchgeführt werden können.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, sodass er spätestens am 14.2.2024 nach Ablauf von 4 Jahren endet.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, sodass er spätestens am 14.2.2024 nach Ablauf von 4 Jahren endet.
Zusätzliche Informationen:
Einen Anspruch auf einen definierten Liefer-/Abnahmeumfang oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen begründet der Rahmenvertrag nicht. Der Liefer- und Abnahmeumfang ist auf eine max. Auftragssumme von 1,6 Mio. EUR (netto) über die gesamte Laufzeit begrenzt. (Abrufobergrenze)
Einen Anspruch auf einen definierten Liefer-/Abnahmeumfang oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen begründet der Rahmenvertrag nicht. Der Liefer- und Abnahmeumfang ist auf eine max. Auftragssumme von 1,6 Mio. EUR (netto) über die gesamte Laufzeit begrenzt. (Abrufobergrenze)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BwFuhrparkService GmbH
Postfach 3195
53831 Troisdorf
Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit außerhalb Europas.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
— soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck):
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen,
— aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.),
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 GWB,
… 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in Form einer Eigenerklärung (s. Vergabeunterlagen) Angaben zum Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) der Unternehmensniederlassung/en zu machen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in Form einer Eigenerklärung (s. Vergabeunterlagen) Angaben zum Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) der Unternehmensniederlassung/en zu machen,
— Nachweis des Bestehens einer Versicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit ausreichender Deckung mit dem Auftragnehmer zu schließen. Es wird sichergestellt, dass der Auftraggeber bei eingetretenen Schadensereignissen schadenfrei gehalten wird, sofern der Auftraggeber kein eigenes Verschulden am Ereignis trägt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis des Bestehens einer Versicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit ausreichender Deckung mit dem Auftragnehmer zu schließen. Es wird sichergestellt, dass der Auftraggeber bei eingetretenen Schadensereignissen schadenfrei gehalten wird, sofern der Auftraggeber kein eigenes Verschulden am Ereignis trägt.
Mindeststandards:
— zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, mindestens 2 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre (2016, 2017, 2018)erforderlich,
— zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, mindestens 2 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre (2016, 2017, 2018)erforderlich,
— Versicherung: Die Deckung wird bei folgenden Deckungssummen als geeignet angesehen:
— Personenschäden je Ereignis: mindestens 3 000 000 EUR,
— Sachschäden je Ereignis: mindestens 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Qualitätsmanagementsystem:
Es sind in der Anlage Angebotsformular Angaben zum Qualitätsmanagementsystem des Bieters zu machen.
— Umweltmanagementsystem:
Es sind in der Anlage Angebotsformular Angaben zum Umweltmanagementsystem des Bieters zu machen.
— Flächendeckende Unterstützung:
Es sind in der Anlage Angebotsformular Angaben zu machen, wie die flächendeckende Unterstützung sichergestellt wird.
— Beschäftigtenzahl des Unternehmens:
Es sind in der Anlage Angebotsformular Angaben über die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens zu machen.
— Referenzen:
Eigenerklärung (s. Angebotsformular) über erbrachte Leistungen in Bezug auf Mobilitätsservice aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018). Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Mindeststandards:
— Flächendeckende Unterstützung: Der Auftragnehmer ist in der Lage bundesweit, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit auch außerhalb Europas flächendeckende, technische Unterstützung im Falle von Unterwegs ausfällen zur Wiederherstellung der Mobilität, einschließlich Reifenpannen, Unfallhilfe und „Vor-Ort-Reparaturen“ an den aufgeführten Fahrzeuggruppen zu leisten. Der Auftragnehmer gewährleistet diese Unterstützung durch ein Servicenetz und eine Organisation, die 24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche/365 Tage pro Jahr Pannen- und Schadenmeldungen entgegennimmt, diese bearbeitet und täglich jeden Fall separat als PDF-Dokument per E-Mail an den Auftraggeber (siehe Anlage Leistungsbeschreibung Ziffer 4.6 Reporting) weiterleitet. Die Pannen- und Schadenmeldungen können sowohl telefonisch als auch elektronisch beim Auftragnehmer eingehen.
— Flächendeckende Unterstützung: Der Auftragnehmer ist in der Lage bundesweit, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit auch außerhalb Europas flächendeckende, technische Unterstützung im Falle von Unterwegs ausfällen zur Wiederherstellung der Mobilität, einschließlich Reifenpannen, Unfallhilfe und „Vor-Ort-Reparaturen“ an den aufgeführten Fahrzeuggruppen zu leisten. Der Auftragnehmer gewährleistet diese Unterstützung durch ein Servicenetz und eine Organisation, die 24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche/365 Tage pro Jahr Pannen- und Schadenmeldungen entgegennimmt, diese bearbeitet und täglich jeden Fall separat als PDF-Dokument per E-Mail an den Auftraggeber (siehe Anlage Leistungsbeschreibung Ziffer 4.6 Reporting) weiterleitet. Die Pannen- und Schadenmeldungen können sowohl telefonisch als auch elektronisch beim Auftragnehmer eingehen.
Dabei kann durch den Fahrzeugnutzer keinerlei Barzahlung oder Vorauszahlung/Kaution über Kreditkarte geleistet werden. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
— Referenzen: Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018) über erbrachte Leistungen im Bereich Mobilitätsservice/Pannenhilfe
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUD5T0/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
— abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 2 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert,
— abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 2 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert,
— für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben,
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.,
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.,
— ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
— ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD5T0.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
Quelle: OJS 2019/S 228-559664 (2019-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen aller Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Der Mobilitätsservice bezieht sich auch auf durch den Auftraggeber angemietete und dem Kunden temporär zu Verfügung gestellte Fahrzeuge externer Autovermieter. Der Umfang, die Zeiträume und der Ablauf der Mobilitätsserviceleistung sowie Pannen- und Unfallhilfe soll unter Einschluss des Auftraggebers (siehe Reporting Ziffer 4.6), durchgeführt werden. Dabei muss bundesweit und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden. Seitens des Auftraggebers ist gewünscht, dass die Leistungserbringung auch außerhalb Europas 24Stunden/7Tage/365Tage im Jahr vom Auftragnehmer erbracht werden kann. Zur Erbringung der Leistung muss der Auftragnehmer in der Lage sein bundesweit, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit auch außerhalb Europas flächendeckende, technische Unterstützung im Falle von Unterwegs ausfällen zur Wiederherstellung der Mobilität, einschließlich Reifenpannen, Unfallhilfe und „Vor-Ort-Reparaturen" zu leisten. Der Auftragnehmer gewährleistet diese Unterstützung durch ein Servicenetz und eine Organisation, die 24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche/365 Tage pro Jahr Pannen- und Schadenmeldungen entgegennimmt, diese bearbeitet und täglich jeden Fall separat als PDF-Dokument per E-Mail an den Auftraggeber weiterleitet. Die Pannen- und Schadenmeldungen können sowohl telefonisch als auch elektronisch beim Auftragnehmer eingehen. Dabei kann durch den Fahrzeugnutzer keinerlei Barzahlung oder Vorauszahlung/Kaution über Kreditkarte geleistet werden. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Vom Auftragnehmer sind folgende Leistungen 24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr zu erbringen:
Der Mobilitätsservice soll für die Fahrzeugnutzer die uneingeschränkte Mobilität im Pannenfall, bei Unterwegs ausfällen und bei Unfällen aller Fahrzeuge mit Straßenzulassung, wie z. B. KRAD, PKW, VAN, Transporter, Anhänger, LKW, KOM, im System der BwFuhrparkService GmbH sicherstellen. Dabei wendet sich der Fahrzeugnutzer nur an eine zentrale Stelle des Auftragnehmers. Die zentrale Stelle des Auftragnehmers veranlasst alle weiteren Schritte mit dem Ziel, die rasche Weiterreise des Fahrzeugnutzers zu ermöglichen. Der Mobilitätsservice bezieht sich auch auf durch den Auftraggeber angemietete und dem Kunden temporär zu Verfügung gestellte Fahrzeuge externer Autovermieter. Der Umfang, die Zeiträume und der Ablauf der Mobilitätsserviceleistung sowie Pannen- und Unfallhilfe soll unter Einschluss des Auftraggebers (siehe Reporting Ziffer 4.6), durchgeführt werden. Dabei muss bundesweit und europaweit eine Leistungserbringung 24 Stunden/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr sichergestellt werden. Seitens des Auftraggebers ist gewünscht, dass die Leistungserbringung auch außerhalb Europas 24Stunden/7Tage/365Tage im Jahr vom Auftragnehmer erbracht werden kann. Zur Erbringung der Leistung muss der Auftragnehmer in der Lage sein bundesweit, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit auch außerhalb Europas flächendeckende, technische Unterstützung im Falle von Unterwegs ausfällen zur Wiederherstellung der Mobilität, einschließlich Reifenpannen, Unfallhilfe und „Vor-Ort-Reparaturen" zu leisten. Der Auftragnehmer gewährleistet diese Unterstützung durch ein Servicenetz und eine Organisation, die 24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche/365 Tage pro Jahr Pannen- und Schadenmeldungen entgegennimmt, diese bearbeitet und täglich jeden Fall separat als PDF-Dokument per E-Mail an den Auftraggeber weiterleitet. Die Pannen- und Schadenmeldungen können sowohl telefonisch als auch elektronisch beim Auftragnehmer eingehen. Dabei kann durch den Fahrzeugnutzer keinerlei Barzahlung oder Vorauszahlung/Kaution über Kreditkarte geleistet werden. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Vom Auftragnehmer sind folgende Leistungen 24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche/365 Tage im Jahr zu erbringen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-21 📅
Name: AvD Wirtschaftsdienst GmbH
Postanschrift: Goldsteinstraße 237
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4.) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächlichen Auftragssummen, die nicht veröffentlicht werden, wieder.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD5T0
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUDBT9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI 4.3 der EU-weiten Bekanntmachung vom 22.11.2019. Nummer: 2019/S 228-559664