Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 600 t Eisen als Wirkstoff für die Phosphatfällung in der Kläranlage 19061 Schwerin-Süd als Fällmittel für die Phosphorelimination.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung eines Fällmittels für die Phosphatelimination in der Kläranlage 19061 Schwerin-Süd 2020 bis 2022
2942138”
Produkte/Dienstleistungen: Ferrosulfat = Eisen(II)-sulfat📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 600 t Eisen als Wirkstoff für die Phosphatfällung in der Kläranlage 19061 Schwerin-Süd als Fällmittel für die...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 600 t Eisen als Wirkstoff für die Phosphatfällung in der Kläranlage 19061 Schwerin-Süd als Fällmittel für die Phosphorelimination.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 280 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kläranlage Schwerin Süd Carl-von-Linde-Straße 19061 Schwerin gemäß Leistungsverzeichnis”
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 600 t Eisen als Wirkstoff für die Phosphatfällung in der Kläranlage 19061 Schwerin-Süd als Fällmittel für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 600 t Eisen als Wirkstoff für die Phosphatfällung in der Kläranlage 19061 Schwerin-Süd als Fällmittel für die Phosphorelimination. Einzellieferung in Chargen zu etwa 25 m³.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 280 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und
— Bietererklärungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-18
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-18
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 3./4. Quartal 2022
Zusätzliche Informationen
“Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Die geschätzte Mengenangabe ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch, der tatsächliche...”
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Die geschätzte Mengenangabe ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch, der tatsächliche Mengenverbrauch kann wesentlich höher oder geringer sein. Der Gesamtwert für die Arbeiten für die Vertragslaufzeit wird geschätzt auf: 280 000,00 EUR. Diese Angeben sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch, der tatsächliche Gesamtwert kann wesentlich höher oder geringer sein.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDA2
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 181-440234 (2019-09-17)