Rahmenvertrages zur Lieferung von Tinten und Toner sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und zur Erbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern
Rahmenvertrages zur Lieferung von Tinten und Toner sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und zur Erbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrages zur Lieferung von Tinten und Toner sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und zur Erbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern
VB 53/19”
Titel
Rahmenvertrages zur Lieferung von Tinten und Toner sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und zur Erbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern
VB 53/19
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Produkte/Dienstleistungen: Tonerpatronen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrages zur Lieferung von Tinten und Toner sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und zur Erbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern.”
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrages zur Lieferung von Tinten und Toner sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und zur Erbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Er verlängert sich automatisch darüber hinaus um weitere 24 Monate, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner 3 Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Er verlängert sich automatisch darüber hinaus um weitere 24 Monate, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner 3 Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit kündigt. Eine Verlängerung über eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten hinaus ist nicht möglich, der Vertrag endet somit spätestens am 31.10.2023.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“I) Unternehmensdarstellung;
II) Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I) Unternehmensdarstellung;
II) Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist;
V) Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen.
3.2) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Siehe ebenfalls Anlage – 01C_Anlage_C_Verzeichnis_Nachweis_Unternehmenseignung_EUOV1901 – der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe ebenfalls Anlage – 01C_Anlage_C_Verzeichnis_Nachweis_Unternehmenseignung_EUOV1901 – der Vergabeunterlagen.” Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III) Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
III.a) Nennung von mind. 2 beschäftigten Personen mit Herstellerqualifizierung für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III) Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
III.a) Nennung von mind. 2 beschäftigten Personen mit Herstellerqualifizierung für die Erbringung von Service-/Reparaturleistungen der Hersteller Hewlett Packard (HP), Canon und/oder Kyocera, wovon mind. eine Person die Herstellerqualifizierung für den Hersteller HP haben muss;
III.b) Zusätzlich zur Anlage C ist durch den Bieter jeweils der Nachweis einer Fachhandelspartnerschaft (autorisierter Handelspartner) für die anzubietenden Originalprodukte der Hersteller Hewlett Packard (HP), Canon und Kyocera zu erbringen und als separate Anlage dem Angebot beizufügen. Im Rahmen dieses Nachweises hat der jeweilige Hersteller zu bestätigen, dass der Bieter ein autorisierter Fachhandelspartner für Originalprodukte dieses Herstellers ist. Der Nachweis muss den Namen der Firma für welche die Bestätigung erfolgt sowie die Angabe eines Ansprechpartners beim Original Hersteller inkl. Kontaktinformationen (E-Mail, Telf.-Nr.) enthalten;
III.c) Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Mindestanforderung:
— mindestens 1 Referenzleistungen über eine Rahmenvereinbarung (mind. 20 Bestellungen pro Jahr) für die Lieferung von Tinten und Tonern sowie Druckerzubehör mit mindestens 30 000 EUR Nettoliefervolumen pro Jahr,
— mind. 1 Referenzleistung (mind. 20 Reparatur-/Serviceaufträge pro Jahr) für die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen an Druckern.
IV) Angaben zum Einsatz von Nachunternehmern:
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Siehe ebenfalls Anlage – 01C_Anlage_C_Verzeichnis_Nachweis_Unternehmenseignung_EUOV1901 – der Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-06
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
“Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter...”
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 152-375095 (2019-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Kontaktperson: Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
E-Mail: vergabe@hzdr.de📧
Fax: +49 3512603166 📠
URL: http://www.hzdr.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrages zur Lieferung von Tinten und Toner sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und zurErbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 152-375095
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvertrages zur Lieferung von Tinten und Toner sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und zur Erbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Horn GmbH
Postort: Raden
Postleitzahl: 01609
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Erbringung von Reparatur-/Serviceleistungen an Druckern
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben.Daher wurde der fiktive Wert 0.01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 202-492096 (2019-10-15)