Bei dem zu beschaffenden Instrument handelt es sich um ein Rasterkraftmikroskop, welches sowohl für schnelle Messungen als auch für Messungen bei hohen Temperaturen geeignet sein soll. Weiterhin muss bei dem Gerät auch die Möglichkeit bestehen, ortaufgelöste, rauscharme Messungen über Mikrowellenimpedanzspektroskopie durchzuführen und damit lokale dielektrische Probeneigenschaften auf der nm-Ebene abzubilden.
Das Instrument muss auch eine Untersuchung von großen Proben sowie eine Möglichkeit zur optischen Positionierung der Sondenspitze ermöglichen, insbesondere für nicht-transparente Proben. Um eine schnelle Rasterung auch von großen Proben zu ermöglichen, muss das Gerät als „tip-scanner“ ausgeführt sei, bei dem nur die Sondenspitze und nicht die Probe bewegt wird. Weiterhin soll eine Schallschutzhaube zur akustischen Isolierung sowie eine Schwingungsisolierung vorhanden sein, um optimale Auflösung zu ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rasterkraftmikroskop
2019ZV000034
Produkte/Dienstleistungen: Rastersondenmikroskope📦
Kurze Beschreibung:
“Bei dem zu beschaffenden Instrument handelt es sich um ein Rasterkraftmikroskop, welches sowohl für schnelle Messungen als auch für Messungen bei hohen...”
Kurze Beschreibung
Bei dem zu beschaffenden Instrument handelt es sich um ein Rasterkraftmikroskop, welches sowohl für schnelle Messungen als auch für Messungen bei hohen Temperaturen geeignet sein soll. Weiterhin muss bei dem Gerät auch die Möglichkeit bestehen, ortaufgelöste, rauscharme Messungen über Mikrowellenimpedanzspektroskopie durchzuführen und damit lokale dielektrische Probeneigenschaften auf der nm-Ebene abzubilden.
Das Instrument muss auch eine Untersuchung von großen Proben sowie eine Möglichkeit zur optischen Positionierung der Sondenspitze ermöglichen, insbesondere für nicht-transparente Proben. Um eine schnelle Rasterung auch von großen Proben zu ermöglichen, muss das Gerät als „tip-scanner“ ausgeführt sei, bei dem nur die Sondenspitze und nicht die Probe bewegt wird. Weiterhin soll eine Schallschutzhaube zur akustischen Isolierung sowie eine Schwingungsisolierung vorhanden sein, um optimale Auflösung zu ermöglichen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 357142.86 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayreuth
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem zu beschaffenden Instrument handelt es sich um ein Rasterkraftmikroskop, welches sowohl für schnelle Messungen als auch für Messungen bei hohen...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem zu beschaffenden Instrument handelt es sich um ein Rasterkraftmikroskop, welches sowohl für schnelle Messungen als auch für Messungen bei hohen Temperaturen geeignet sein soll. Weiterhin muss bei dem Gerät auch die Möglichkeit bestehen, ortaufgelöste, rauscharme Messungen über Mikrowellenimpedanzspektroskopie durchzuführen und damit lokale dielektrische Probeneigenschaften auf der nm-Ebene abzubilden.
Das Instrument muss auch eine Untersuchung von großen Proben sowie eine Möglichkeit zur optischen Positionierung der Sondenspitze ermöglichen, insbesondere für nicht-transparente Proben. Um eine schnelle Rasterung auch von großen Proben zu ermöglichen, muss das Gerät als „tip-scanner“ ausgeführt sei, bei dem nur die Sondenspitze und nicht die Probe bewegt wird. Weiterhin soll eine Schallschutzhaube zur akustischen Isolierung sowie eine Schwingungsisolierung vorhanden sein, um optimale Auflösung zu ermöglichen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Schnelle Rasterung zur Abbildung der Probenoberfläche, auch bei hohen Temperatur”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rasterkraftmikroskopische Untersuchungen bei hohen Temperaturen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konventionelle Abbildungsmodi für rasterkraftmikroskopische Messungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abbildungsmodi für rasterkraftmikroskopische Messungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausrüstung mit ortsaufgelöster Mikrowellenimpedanzspektroskopie
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Verwendung von großen undurchsichtigen Proben, Zugänglichkeit und Positionierung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flexible Softwareumgebung zur Implementation eigener Meßverfahren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abschirmung gegen akustische Störungen und externe Schwingungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingliederung in die vorhandene Infrastruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5
Preis (Gewichtung): 20
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 357142.86 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: VOL/B (in der aktuell gültigen Fassung)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-28
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2019/S 210-512603 (2019-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 357 142 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 210-512603
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 22652/19CS
Titel: Rasterkraftmikroskop
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bruker France SAS
Postanschrift: 34, rue de L'industrie
Postort: Wissembourg
Postleitzahl: 67166
Land: Frankreich 🇫🇷
E-Mail: christina.hesse@bruker.com📧
Region: Bas-Rhin 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 357142.86 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 357 142 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2019/S 241-591351 (2019-12-11)