Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Bohr Architekten, Lüdinghausen Architektur Ellermann, Lüdinghausen Hartig Meyer Wömpner, Lüdinghausen Huster & Caplan Architekten PartGmbB, Lüdinghausen PEP – Pfeiffer. Ellermann. Preckel Architekten und Stadtplaner BDA, Münster Seiler – Rüdiger Architekten, Lüdinghausen Spital-Frenking + Schwarz Architekten und Stadtplaner BDA, Lüdinghausen Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
– Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
– städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
– Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Errichtung und im Betrieb,
– Erschließung, Funktion und Nutzung,
– Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
– Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange (auch: durchgängige Barrierefreiheit) IV.3.1) Preise und Preisgericht Angaben zu Preisen.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Gesamtpreissumme beträgt 20 000,00 EUR inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
– 1. Preis 8 000,00 EUR,
– 2. Preis 5 000,00 EUR,
– 3. Preis 3 000,00 EUR.
Anerkennungen (2) 4 000,00 EUR Summe: 20 000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer Es bleibt dem Preisgericht vorgehalten, eine andere Aufteilung der Preise und Preisgelder vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (via Vorprüfung) ausgezahlt.
IV.3.3) Folgeaufträge Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Bürgermeister Richard Borgmann, Lüdinghausen Daniel Ackermann, Leiter Gebäude & Immobilienmanagement Stadt Lüdinghausen Dominik Epping, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Stadt Lüdinghausen Wilhelm Kortmann, Vorsitzender Ausschuss für Klimaschutz, Energie, Planung und Stadtentwicklung Thomas Suttrup, Vorsitzender Ausschuss für Bau, Verkehr, Bauerschaften und Umwelt Armin Heitkamp, Fachbereichsleiter Finazen Stadt Lüdinghausen (Stellvertretende/r Sachpreisrichter/in) Melanie Feldmann stl. Fachbereichsleitung Zentrale Dienste/Personal Stadt Lüdinghausen (Stellvertretende/r Sachpreisrichter/in) Ludger Brinkmann, Dipl.-Ing. Architekt – Kreisbaudirektor Kreis Coesfeld René Kemmann, Gebäude- und Immobilienmanagement Stadt Lüdinghausen, Dipl.-Ing. Architekt Beate Burhoff, Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner BDA SRKL, Herdecke Henrike Thiemann, MA. Architektin BDA, Münster Dr. Franz Pesch, Prof. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner BDA SRL, Herdecke (Fachpreisrichter/in) Eckard Scholz, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Senden (Fachpreisrichter/in) Philip Nenno, MA. Architekt, Münster (Stellvertretende/r Fachpreisrichter/in) Kathrin Baumann, LWL – Landesamt für Denkmalpflege, Münster Alfred Focke, Vorsitzender Heimatverein, Lüdinghausen Matthias Kortendieck, Beigeordneter Stadt Lüdinghausen Janine Schmidt Leiterin Planung Stadt Lüdinghausen VI.3) Zusätzliche Angaben:
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
04. KW 2020 – Auslosung der zusätzlichen Teilnehmer 04. KW 2020 – Versand Auslobungsunterlagen an Teilnehmer und Preisrichter 06. KW 2020 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung, voraussichtlich 11. KW 2020 – Abgabe Wettbewerbsplanunterlagen 12. KW 2020 – Abgabe Wettbewerbsmodell 17. KW 2020 – Preisgerichtssitzung, voraussichtlich § 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder beidem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen;
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.