Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV: geeignete persönliche Referenzen (Projektleiter, Stellvertreter, je 3 Stück):
— 1. Referenz: Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 34 ff. HOAI (Typ 1),
— 2. Referenz: Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß § 34 ff. HOAI (Typ 2),
— 3. Referenz: Leistungen nach Wahl (Typ 1 und/oder Typ 2).
Jede Referenz wird mit 1,67 Punkten bewertet, falls die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:
— Angabe Auftraggeber samt Anschrift und Nennung eines Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer,
— Angabe selbsterbrachter Leistungen,
— Angabe des Honorars der erbrachten Leistungen,
— Projektbeschreibung in Wort und/oder Bild (max. je 2 DIN A4 Seiten),
— Abschluss der Leistungen im Referenzzeitraum 2013 bis 2018,
— Neubau eines Verwaltungs- oder Rathausgebäudes,
— Projektumfang mindestens 2 500 qm BGF.
Den Bietern steht es frei, für jeden Typ mehrere Referenzen einzureichen. Bei Einreichung von mehr Referenzen als der gefoderten Mindestzahl (insgesamt 3 Stück pro leitendem Mitarbeiter), werden nur die Referenzen gewertet, die dem Bieter die meisten Punkte einbringen.
(2) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV: geeignete Büroreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistungs vergleichbar sind. Es sind die Anzahl der Wettbewerbsauszeichnungen (max. 3 Auszeichnungen) sowie die Anzahl der Wettbewerbsteilnahmen (max. 5 Teilnahmen) anzugeben. Folgende Mindestkriterien gelten für Wettbewerbsauszeichnungen und -teilnahmen:
— Teilnahme am/Auszeichnung im Wettbewerb im Referenzzeitraum 2013 bis 2018
— Wettbewerbsaufgabe: Neubau eines Verwaltungs- oder Rathausgebäudes (Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 ff. HOAI 2013)
— Für Wettbewerbsauszeichnungen: 1., 2. oder 3. Platz
Bei Erfüllung der genannten Mindestvoraussetzungen gelten folgende Bewertungsschemen: Je Wettbewerbsauszeichnung: 1,67 Punkte
Je Wettbewerbsteilnahme: 1,00 Punkte
Eine Wettbewerbsreferenz kann, falls den Anforderungen entsprechend, für beide Kategorien verwendet werden.
(3) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Ziff. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte
Voraussetzung zu Bewertung sind folgende Mindestanforderungen zum vorgesehenen Projektleiter und dessen Stellvertreter:
— Benennung der Personen samt Lebensläufe,
— Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung,
— Nachweis des akademischen Abschlusses durch Vorlage des Abschlusszeugnisses,
— Angabe der branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren.
Die Bewertung der Berufserfahrung in Jahren richtet sich nach folgendem Schema (vgl. Bewerbungsbogen):
Projektleiter/Stellvertreter ab
10/5 Jahren: 5,0 Punkte
Ab 9/4 Jahren: 4,0 Punkte
Ab 7/3 Jahren: 3,0 Punkte
Ab 5/2 Jahren: 2,0 Punkte
Ab 3/1 Jahr(en): 1,0 Punkte
Unter 2/1 Jahr(en): 0,0 Punkte.
Die Bewertung des akademischen Abschlusses (des Projektleiters und dessen Stellvertreters) richtet sich nach folgendem Bewertungsschema:
Abschluss: Master of Science oder vergleichbar: 5,0 Punkte; Abschluss: Bachelor of Science oder vergleichbar: 2,5 Punkte; Alle anderen Abschlüsse: 0,0 Punkte
(4) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des gesamten Unternehmens in den letzten 3 Jahren.
Die Mitarbeiterzahl (MA) wird nach folgendem Schema bewertet (s.a. Bewertungsbogen)
Ab 10 MA: 5,0 Punkte
Ab 8 MA: 4,0 Punkte
Ab 6 MA: 3,0 Punkte
Ab 4 MA: 2,0 Punkte
Ab 2 MA: 1,0 Punkte
Unter 2 MA: 0,0 Punkte.
(5) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Ziff. 3 VgV zur Qualitätssicherung (der Planung) in Bezug auf die örtliche Verfügbarkeit des Bieters.
Die örtliche Verfügbarkeit wird nach folgendem Schema bewertet: Anreisezeit zum Projektstandort kleiner oder gleich 2 Stunden: 5,0 Punkte
Anreisezeit zum Projektstandort größer 2 Stunden: linearer Abzug bis 0,0 Punkte.