Abbruch und Entsorgung eines verfüllten/aufgefüllten Kellergeschosses eines Verwaltungsgebäudes mit einem BRI (Bruttorauminhalt) von ca. 2 700 m.
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen parallel dazu stattfindender bauseitiger Arbeiten bzgl. der Baugrubenumschließung, Baugrubenherstellung (Aushub und Entsorgung), Wasserhaltung und archäologischer Untersuchungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Abbrucharbeiten Keller 1960er Rathaus”
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Kurze Beschreibung:
“Abbruch und Entsorgung eines verfüllten/aufgefüllten Kellergeschosses eines Verwaltungsgebäudes mit einem BRI (Bruttorauminhalt) von ca. 2 700 m.
Die...”
Kurze Beschreibung
Abbruch und Entsorgung eines verfüllten/aufgefüllten Kellergeschosses eines Verwaltungsgebäudes mit einem BRI (Bruttorauminhalt) von ca. 2 700 m.
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen parallel dazu stattfindender bauseitiger Arbeiten bzgl. der Baugrubenumschließung, Baugrubenherstellung (Aushub und Entsorgung), Wasserhaltung und archäologischer Untersuchungen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herzogenaurach
Beschreibung der Beschaffung:
“— Aushub/Abbruch und Entsorgung lagenweise verdichtetes Auffüllmaterial Kellergeschoss, bestehend aus RC-Material Beton RW 1 ca. 1 210 m,
— Aushub/Abbruch...”
Beschreibung der Beschaffung
— Aushub/Abbruch und Entsorgung lagenweise verdichtetes Auffüllmaterial Kellergeschoss, bestehend aus RC-Material Beton RW 1 ca. 1 210 m,
— Aushub/Abbruch und Entsorgung lagenweise verdichtetes Auffüllmaterial Kellergeschoss, bestehend aus Splitt/Kalkschotter ca. 90 m,
— Abbruch und Entsorgung Außenwände, Innenwände, Stützen, Bodenplatte, Streifenfundamente, Stützwände, Lichtschächte, bestehend aus Stahlbeton ca. 450 m,
— Abbruch und Entsorgung Bodenplatte, bestehend aus Beton ca. 70 m,
— Abbruch und Entsorgung Außenwandabdichtung, bestehend aus Bitumenbahnen ca. 310 m,
— Abbruch und Entsorgung Erdrampe, bestehend aus Erdmaterial ca. 210 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-21 📅
Datum des Endes: 2020-03-20 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Herzogenaurach
Wiesengrund 1
91074 Herzogenaurach
Bauamt, Zimmer 4.01
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 109448.66 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 130-317926
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Abbrucharbeiten Keller 1960er Rathaus”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MMRHP Metzner recycling GmbH
Postanschrift: Ohmstraße 99
Postort: Pettstadt
Postleitzahl: 96175
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bamberg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 109448.66 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 204-495710 (2019-10-18)