Spezialtiefbauarbeiten für die Erstellung einer Baugrube:
— Herstellung einer rückverankerten überschnittenen Bohrpfahl wand,
— Herstellung eines Düsenstrahl-Unterfangungskörpers sowie einer Nagel wand aus Spritzbeton,
— Herstellung einer Ausgleichsschicht aus Spritzbeton.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Spezialtiefbauarbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Verbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Spezialtiefbauarbeiten für die Erstellung einer Baugrube:
— Herstellung einer rückverankerten überschnittenen Bohrpfahl wand,
— Herstellung eines...”
Kurze Beschreibung
Spezialtiefbauarbeiten für die Erstellung einer Baugrube:
— Herstellung einer rückverankerten überschnittenen Bohrpfahl wand,
— Herstellung eines Düsenstrahl-Unterfangungskörpers sowie einer Nagel wand aus Spritzbeton,
— Herstellung einer Ausgleichsschicht aus Spritzbeton.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herzogenaurach
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Herzogenaurach realisiert den Ersatzneubau des Rathauses sowie die Sanierung des Schlossgebäudes.
Planungsdaten: Bebaute Fläche Neubau 1 794 m,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Herzogenaurach realisiert den Ersatzneubau des Rathauses sowie die Sanierung des Schlossgebäudes.
Planungsdaten: Bebaute Fläche Neubau 1 794 m, Fläche Baugrundstück: 6 704 m, Grundfläche Baugrube: 1 720 m, Umgriff Baugrube: ca. 170 m, mittlere Geländehöhe 300,60 m NN.
Aufgrund der innerstädtischen Lage gibt es Auflagen, die bei der Durchführung der Bauarbeiten einzuhalten sind (insbesondere BImSchG, AW Baulärm, BayDSchG). Arbeiten an Samstagen erfolgen nur in Ausnahmen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
Die zu erbringenden Leistungen sind Spezialtiefbauarbeiten. Es ist eine Baugrubensicherung über wasserundurchlässigen und rückverankerten Verbau, überwiegend durch eine überschnittene Bohrpfahl wand (bewehrter Pfahldurchmesser = 900 mm, Länge der Pfähle von 9,5 m bis 11 m, Gesamtbohrlänge ca. 2 500 m, Überschneidungsmaß 15 cm, Leerbohrungen für die Pfähle der Bohrpfahl wand des zukünftigen Bürgerzentrums von bis zu 5,8 m erforderlich) inkl. Bohrschablone herzustellen. Ferner sind insgesamt ca. 1 450 m Litzenanker (4-7 Litzen, 0,6‘‘) für die Rückverankerung der Baugrube vorzusehen.
Im Bereich der denkmalgeschützten Ringmauer ist auf einer Länge von ca. 3 m eine Düsenstrahl-Unterfangungskubatur mit Düsenlängen von ca. 4-6 m (D = 100-120 cm) vorzusehen. Die Bohrung im Grundwasser erfolgt unter Zuhilfenahme von Wasserauflast. Ebenso ist eine wasserundurchlässige Nagelwand aus bewehrtem Spritzbeton unterhalb der Düsenstrahl-Unterfangung zur Sicherung von Fels und Gewährleistung der Dichtigkeit des Baugrubenverbaus herzustellen.
Weiterhin ist eine ebene Ausgleichsschicht aus konstruktiv bewehrtem Spritzbeton mit einer Mindestdicke von 24 cm, einer Höhe von bis zu 7,0 m und entlang der Baugrubeninnenwand herzustellen.
Die Nachbarbebauung sind im Vorfeld über ein Beweissicherungsverfahren aufzunehmen. Es ist beim Bohren mit Hindernissen zu rechnen (z. B. Bauwerksreste, Mauerwerk, Beton, Holz, Stahl, ...).
Die Abschlussdokumentation ist zu erstellen, Erschütterungsmessungen für die Dauer der Spezialtiefbaumaßnahmen sind durchzuführen. Ebenso sind Vermessungsleistungen durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-11 📅
Datum des Endes: 2020-05-20 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-12
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Herzogenaurach
Wiesengrund 1
91074 Herzogenaurach, Bauamt, Zimmer 4.01
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Frist angaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Frist angaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Spezialtiefbauarbeiten für die Erstellung einer Baugrube:
— Herstellung einer rückverankerten überschnittenen Bohrpfahlwand,
— Herstellung eines...”
Kurze Beschreibung
Spezialtiefbauarbeiten für die Erstellung einer Baugrube:
— Herstellung einer rückverankerten überschnittenen Bohrpfahlwand,
— Herstellung eines Düsenstrahl-Unterfangungskörpers sowie einer Nagelwand aus Spritzbeton,
— Herstellung einer Ausgleichsschicht aus Spritzbeton.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1246358.87 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Herzogenaurach realisiert den Ersatzneubau des Rathauses sowie die Sanierung des Schlossgebäudes.
Planungsdaten: Bebaute Fläche Neubau 1 794 m,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Herzogenaurach realisiert den Ersatzneubau des Rathauses sowie die Sanierung des Schlossgebäudes.
Planungsdaten: Bebaute Fläche Neubau 1 794 m, Fläche Baugrundstück: 6 704 m, Grundfläche Baugrube: 1 720 m, Umgriff Baugrube: ca. 170 m, mittlere Geländehöhe 300,60 m NN.
Aufgrund der innerstädtischen Lage gibt es Auflagen, die bei der Durchführung der Bauarbeiten einzuhalten sind (insbesondere BImSchG, AW Baulärm, BayDSchG). Arbeiten an Samstagen erfolgen nur in Ausnahmen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
Die zu erbringenden Leistungen sind Spezialtiefbauarbeiten. Es ist eine Baugrubensicherung über wasserundurchlässigen und rückverankerten Verbau, überwiegend durch eine überschnittene Bohrpfahlwand (bewehrter Pfahldurchmesser = 900 mm, Länge der Pfähle von 9,5 m bis 11 m, Gesamtbohrlänge ca. 2 500 m, Überschneidungsmaß 15 cm, Leerbohrungen für die Pfähle der Bohrpfahlwand des zukünftigen Bürgerzentrums von bis zu 5,8 m erforderlich) inkl. Bohrschablone herzustellen. Ferner sind insgesamt ca. 1 450 m Litzenanker (4-7 Litzen, 0,6‘‘) für die Rückverankerung der Baugrube vorzusehen.
Im Bereich der denkmalgeschützten Ringmauer ist auf einer Länge von ca. 3 m eine Düsenstrahl-Unterfangungskubatur mit Düsenlängen von ca. 4-6 m (D = 100-120 cm) vorzusehen. Die Bohrung im Grundwasser erfolgt unter Zuhilfenahme von Wasserauflast. Ebenso ist eine wasserundurchlässige Nagelwand aus bewehrtem Spritzbeton unterhalb der Düsenstrahl-Unterfangung zur Sicherung von Fels und Gewährleistung der Dichtigkeit des Baugrubenverbaus herzustellen.
Weiterhin ist eine ebene Ausgleichsschicht aus konstruktiv bewehrtem Spritzbeton mit einer Mindestdicke von 24 cm, einer Höhe von bis zu 7,0 m und entlang der Baugrubeninnenwand herzustellen.
Die Nachbarbebauung sind im Vorfeld über ein Beweissicherungsverfahren aufzunehmen. Es ist beim Bohren mit Hindernissen zu rechnen (z. B. Bauwerksreste, Mauerwerk, Beton, Holz, Stahl, ...).
Die Abschlussdokumentation ist zu erstellen, Erschütterungsmessungen für die Dauer der Spezialtiefbaumaßnahmen sind durchzuführen. Ebenso sind Vermessungsleistungen durchzuführen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 130-317969
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Spezialtiefbauarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bickhardt Bau AG
Postanschrift: Industriestraße 9
Postort: Kirchheim
Postleitzahl: 36275
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hersfeld-Rotenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1246358.87 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 204-495734 (2019-10-18)