Herstellung einer geschlossenen Wasserhaltung für eine Baugrube mittels Mehrbrunnenanlage aus 12 Brunnen und Betrieb der Wasserhaltung über 115 Wochen. Die Brunnenbohrungen erfolgen innerhalb der Baugrube mit gestützter Bohrlochwandung im Grundwasser. Weiterhin sind 5 Pumpsümpfe zur Einleitung von Niederschlags- und Schichtwasser herzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Wasserhaltung”
Produkte/Dienstleistungen: Brunnenbohrung📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung einer geschlossenen Wasserhaltung für eine Baugrube mittels Mehrbrunnenanlage aus 12 Brunnen und Betrieb der Wasserhaltung über 115 Wochen. Die...”
Kurze Beschreibung
Herstellung einer geschlossenen Wasserhaltung für eine Baugrube mittels Mehrbrunnenanlage aus 12 Brunnen und Betrieb der Wasserhaltung über 115 Wochen. Die Brunnenbohrungen erfolgen innerhalb der Baugrube mit gestützter Bohrlochwandung im Grundwasser. Weiterhin sind 5 Pumpsümpfe zur Einleitung von Niederschlags- und Schichtwasser herzustellen.
1️⃣
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herzogenaurach
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Herzogenaurach realisiert den Ersatzneubau des Rathauses sowie die Sanierung des Schlossgebäudes.
Planungsdaten: Bebaute Fläche Neubau 1 794 m,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Herzogenaurach realisiert den Ersatzneubau des Rathauses sowie die Sanierung des Schlossgebäudes.
Planungsdaten: Bebaute Fläche Neubau 1 794 m, Fläche Baugrundstück: 6 704 m, Grundfläche Baugrube: 1 720 m, Umgriff Baugrube: ca. 170 m, mittlere Geländehöhe 300,60 m NN.
Aufgrund der innerstädtischen Lage gibt es Auflagen, die bei der Durchführung der Bauarbeiten einzuhalten sind (insbesondere BImSchG, AW Baulärm, BayDSchG). Arbeiten an Samstagen erfolgen nur in Ausnahmen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
Die zu erbringende Leistung ist die Herstellung einer geschlossenen Wasserhaltung mittels Mehrbrunnenanlage aus 12 Brunnen. Die Brunnenbohrungen erfolgen innerhalb der Baugrube mit gestützter Bohrlochwandung im Grundwasser. Weiterhin sind 5 Pumpsümpfe zur Einleitung von Niederschlags- und Schichtwasser herzustellen.
Es ist beim Bohren mit Hindernissen zu rechnen (z. B. Bauwerksreste, Mauerwerk, Beton, Holz, Stahl, …).
Die Brunnen haben einen Mindestdurchmesser von 600 mm und reichen bis zu einer Tiefe von 20 m u. GOK. Im Bereich der stockwerkstrennenden Tonsteinschicht ist ein Vollrohr sowie eine Quelltonschüttung durchzuführen.
Da die Absenkbrunnen im Bereich der späteren Bodenplatte liegen, sind die Brunnen im Zuge der Herstellung der Bodenplatte mit einer druckwasserdichten Rohrdurchdringung (Brunnentopf) auszustatten.
Die anfallende Wassermenge pro Jahr beträgt ca. 175 000 m. Die Wasserhaltung ist zu betreiben, zu überwachen und zu warten/dokumentieren.
Die Abschlussdokumentation ist zu erstellen. Ebenso sind Vermessungsleistungen durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-18 📅
Datum des Endes: 2022-04-16 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-12
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Herzogenaurach
Wiesengrund 1
91074 Herzogenaurach, Bauamt, Zimmer 4.01
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 377 754 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Herzogenaurach realisiert den Ersatzneubau des Rathauses sowie die Sanierung des Schlossgebäudes.
Planungsdaten: Bebaute Fläche Neubau 1 794 m,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Herzogenaurach realisiert den Ersatzneubau des Rathauses sowie die Sanierung des Schlossgebäudes.
Planungsdaten: Bebaute Fläche Neubau 1 794 m, Fläche Baugrundstück: 6 704 m, Grundfläche Baugrube: 1 720 m, Umgriff Baugrube: ca. 170 m, mittlere Geländehöhe 300,60 m NN.
Aufgrund der innerstädtischen Lage gibt es Auflagen, die bei der Durchführung der Bauarbeiten einzuhalten sind (insbesondere BImSchG, AW Baulärm, BayDSchG). Arbeiten an Samstagen erfolgen nur in Ausnahmen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
Die zu erbringende Leistung ist die Herstellung einer geschlossenen Wasserhaltung mittels Mehrbrunnenanlage aus 12 Brunnen. Die Brunnenbohrungen erfolgen innerhalb der Baugrube mit gestützter Bohrlochwandung im Grundwasser. Weiterhin sind 5 Pumpsümpfe zur Einleitung von Niederschlags- und Schichtwasser herzustellen.
Es ist beim Bohren mit Hindernissen zu rechnen (z. B. Bauwerksreste, Mauerwerk, Beton, Holz, Stahl, …).
Die Brunnen haben einen Mindestdurchmesser von 600 mm und reichen bis zu einer Tiefe von 20 m u. GOK. Im Bereich der stockwerkstrennenden Tonsteinschicht ist ein Vollrohr sowie eine Quelltonschüttung durchzuführen.
Da die Absenkbrunnen im Bereich der späteren Bodenplatte liegen, sind die Brunnen im Zuge der Herstellung der Bodenplatte mit einer druckwasserdichten Rohrdurchdringung (Brunnentopf) auszustatten.
Die anfallende Wassermenge pro Jahr beträgt ca. 175 000 m., Die Wasserhaltung ist zu betreiben, zu überwachen und zu warten/dokumentieren.
Die Abschlussdokumentation ist zu erstellen. Ebenso sind Vermessungsleistungen durchzuführen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 130-317975
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Wasserhaltung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PST Spezialtiefbau Süd GmbH
Postanschrift: Fritz-Weidner-Straße 27
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 377 754 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 204-495704 (2019-10-18)