Räumen und Streuen im Winterdienst

Autobahndirektion Nordbayern

Winterdienst im Bereich der Autobahnmeisterei Schwandorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-16 Auftragsbekanntmachung
2019-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: F-A93-19-29-A
Kurze Beschreibung: Winterdienst im Bereich der Autobahnmeisterei Schwandorf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwandorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Autobahndirektion Nordbayern
Postanschrift: Flaschenhofstraße 55
Postleitzahl: 90402
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@abdnb.bayern.de 📧
Telefon: +49 911462101 📞
Fax: +49 9114621456 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/173366 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-186864
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten: Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/173366 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Autobahndirektion Nordbayern
Postanschrift: Flaschenhofstraße 55
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Telefon: +49 911462101 📞
Fax: +49 9114621456 📠
Quelle: OJS 2019/S 078-186864 (2019-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Winterdienst im Bereich der AM Schwandorf.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 184-448854
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 078-186864
ABl. S-Ausgabe: 184

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-04 📅
Name: Helmut Seebauer Tiefbau GmbH
Postort: Schwarzhofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Schwandorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen nicht erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu Rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet(§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 184-448854 (2019-09-23)