Wichtige Hinweise und in Formationen, die zu beachten sind:
In diesem Vergabeverfahren sind folgende Angebote zulässig:
— „elektronisch in Textform“,
— „mit qualifizierter elektronischer Signatur“ und
— „mit fortgeschrittener elektronischer Signatur“.
D. h., die Angebote sind über das Bietertool des Vergabeportals „www.dtvp.de“ einzureichen.
Als Formerfordernis für Dritterklärungen reichen Kopien aus (auch wenn einzelne Formulare Originale fordern).
Anlagen, die erforderlich, ausgefüllt, unterzeichnet/signiert mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerkl. für nicht präqual. Untern. pdf,
— Leistungsverzeichnis. xls,
— Tariftreueerklärung Pph 4 NTVergG. pdf,
— Angebotsschreiben,
— Eigenerkl. für nicht präqual. Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Alternativ – Nennung der PQ-Nr. bzw. Vorlage des PQ-Nachweises:
— Erklärung Tariftreue nach NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Erklärung über die Nichtvorlg. v Ausschlussgründen (mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachunternehmererklärung zur Eignung (bei Vorliegen nach Bedarf).
(mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Unabhängig von den Erfassungen im Bietertool sind alle geforderten Formulare und Unterlagen gänzlich auszufüllen und zu unterschreiben bzw. zu signieren. Dieses hängt von der jeweiligen Anforderung (in den Unterlagen bzw. Formularen) ab. Ggf. sind nicht ausfüllbare Formulare/Dokumente extern vom System auszufüllen und dann wieder dem Bietertool bzw, der elektronischen Akte zuzuführen.
Sollten im Vergabeverfahren vom Auftraggeber fehlende Unterlagen vom Bieter nachzufordern sein, dann erfolgt dieses nach den Regeln der Ursprungsaufforderung.
In Papierform sind die Unterlagen „im Original unterschrieben“ einzureichen. Über das Vergabeportal – elektronisch in Textform – sind sie in „gescannter Form“ über die Bieterkommunikation einzureichen.
Unterlagen per Fax oder per E-Mail sind nicht zulässig und führen zwangsläufig zum Ausschluss, es sei denn, dass diese Form der Einreichung in Ausnahmefällen ausdrücklich von der Vergabestelle zugelassen wird. In diesem Verfahren wird von der Ausnahme kein Gebrauch gemacht.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
https://www.dtvp.de statt.
Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 2 4.6.2019 über die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
https://www.dtvp.de zum Download bereitgestellt.
Es wird um genaue Beachtung der dem Vergabeverfahren beigefügten Unterlagen und deren Inhalte gebeten. Bitte versehen Sie alle notwendigen Vordrucke und Formulare mit den geforderten Unterschriften.
Bei der Zulässigkeit von Angeboten in Papierform sind diese einseitig (nicht doppelseitig) und ungeheftet (keine Heftklammern bzw. ungebunden) einzureichen.
Firmeneigene AGB`s auf Angebotsunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss, da diese als unzulässige Veränderung der Vergabeunterlagen gelten würden (… daher, Angebotserstellung auf neutralem Papier ohne eigene AGB`s).
Wir weisen darauf hin, dass bei losweiser Ausschreibung zwischen den einzelnen Losen ein wirtschaftlicher/ technischer/zeitlicher Zusammenhang bestehen kann bzw. besteht. Die Aufhebung eines Loses kann die Aufhebung eines weiteren/aller Loses/Lose bedingen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65YYHU.