Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Bewerbung zugelassen sind Architekt*innen.
Es werden 12 Büros bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, 4 teilnehmende Büros/Gemeinschaften sind vorab gesetzt.
— Plan Concept Archit. GmbH.
Osnabrück, NN,
— Kornhage & Schubert, Wallenhorst, NN,
— Hüdepohl & Ferner, Osnabrück, NN,
— Architekturbüro Mutert, Bramsche, NN.
Die Auswahl der Büros erfolgt auf der Basis von formellen sowie quantitativen und qualitativen Kriterien über Referenzprojekte.
Die Bewerbung hat auf einem Bewerbungsformblatt zu erfolgen, dass unter
www.vergabe.niedersachsen.de nach dortiger Anmeldung heruntergeladen werden kann.
Sofern mehr qualifizierte Büros zugelassen werden, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird das Büro aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationeneinzuholen.
Die Kriterien sind:
1) Formelle Kriterien
Mindestkriterien – Nichterfüllung führt zum Ausschluss:
— das Büro erfüllt die Anforderung an die berufliche Qualifikation,
— die Teilnahmehindernisse gemäß RPW § 4 (2) liegen nicht vor,
— die Teilnahmehindernisse gemäß § 42 VGV liegen nicht vor,
— es liegen keine Mehrfachbewerbungen vor, Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligter,
— die Bewerbungsfrist ist beachtet,
— für die Bewerbung ist das vorgegebene Formblatt vollständig ausgefüllt, Informationen jedweder anderer Art werden nicht zur Kenntnis genommen,
— die Bewerbungsunterlagen wurden als original unterschriebener Ausdruck abgegeben,
— die geforderten Unterlagen sind vollständig,
— die Bewerbung ist in deutscher Sprache erfolgt.
2) Professionelle Kriterien
Die professionellen Kriterien sind gegliedert in quantitative und qualitative Kriterien. Die Kriterien enthalten Mindestanforderungen; die Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
2.1) Quantitative Kriterien
Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte und Leistungsfähigkeit seit 09.2014. Die Bewerber*innen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (Abschluss der Leistungsphase 8 § 34 HOAI vor dem Tag der Bekanntmachung) von einem Referenzprojekt, das min. folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 5 Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 GWB, hier jedoch mit Ausnahme von Sportstätten, Garagen- und Stellplatzbauten, Toilettenanlagen, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten. Es müssen mindestens die Honorarphasen von der Vorplanung (LPH 2) bis zur Bauüberwachung (LPH 8) beauftragt und abgeschlossenen worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (frühester Stichtag 1.9.2014, spätester Stichtag 30.9.2019).
Bei jungen Büros ist als quantitatives Kriterium die verantwortliche Planung und Realisierung (Abschluss der Leistungsphase 8 § 34 HOAI, mindestens jedoch die Übergabe an den Betreiber, eines Bauwerks von mind. 800 m2 BGF nach Wahl einzureichen.
2.2 Qualitative Kriterien
Die qualitativen Kriterien beziehen sich auf die gestalterische Qualität der bewerbenden Büros. Zur Beurteilung ist ein weiteres Referenzprojekt einzureichen, das neben dem oben geforderten Referenzprojekt ein Projekt zeigt, welches folgende Bedingung erfüllt:
Wettbewerbserfolg des Büros in Wettbewerben seit 09.2014 (auch nicht mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbare Projekte; Preis, keine Anerkennung) und/oder mit Auszeichnungen und/oder sonstigen professionellen Preisen prämiert.
Bei jungen Büros ist als qualitatives Kriterium eine einem Wettbewerbspreis vergleichbare Arbeit (Studienpreis,Stipendium, Preis im Studentenwettbewerb) einzureichen.
Bei Bewerbergem. oder Partnersch. müssen die formellen K. von allen Mitgliedern, die professionellen K. von mind. einem Mitglied erfüllt werden.