Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1 - 9, für den Ersatzbau des Verwaltungstrakts der Realschule Ebersberg.
Die Planungs- u. Ausführungszeit einschließlich Nachlauf soll voraussichtlich von 06/2019 – 12/2021 erfolgen.
Der grobe Gesamtkostenrahmen incl. Planerhonorare liegt bei ca. 6 500 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Die Maßnahmen sind bei laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Vorab muss der bestehende Containerbau für Klassenzimmernutzung bis zu den Pfingstferien 2020 ertüchtigt werden um im Bestand Flächen für die Verwaltung und für das Lehrerzimmer bereitzustellen. Auch hier sind Anpassungen erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Realschule Ebersberg — Ersatzbau Verwaltungstrakt, Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LP 1-9”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1 - 9, für den Ersatzbau des Verwaltungstrakts...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1 - 9, für den Ersatzbau des Verwaltungstrakts der Realschule Ebersberg.
Die Planungs- u. Ausführungszeit einschließlich Nachlauf soll voraussichtlich von 06/2019 – 12/2021 erfolgen.
Der grobe Gesamtkostenrahmen incl. Planerhonorare liegt bei ca. 6 500 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Die Maßnahmen sind bei laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Vorab muss der bestehende Containerbau für Klassenzimmernutzung bis zu den Pfingstferien 2020 ertüchtigt werden um im Bestand Flächen für die Verwaltung und für das Lehrerzimmer bereitzustellen. Auch hier sind Anpassungen erforderlich.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 5 450 000 💰
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1- 9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und optional die Besonderen Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“, „Erstellung des Brandschutznachweises“, „qualifizierte Kostenschätzung“ sowie die „Umzugsplanung und Organisation der Umzüge“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: LP 1 und LP 2;
Stufe 2: LP 3 und LP 4;
Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7;
Stufe 3: LP 8 und LP 9;
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhungseines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-12 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“, „Erstellung des...”
Beschreibung der Optionen
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“, „Erstellung des Brandschutznachweises“, „qualifizierte Kostenschätzung“ sowie die „Umzugsplanung und Organisation der Umzüge“ als Optionen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlichhaftenden GesellschafterIn einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4;
Baukammergesetz Bayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1+2.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischHaftend mit einem bevollmächtigten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischHaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-03
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-05-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...] § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Realschule Ebersberg – Ersatzbau Verwaltungstrakt, Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LP 1-9”
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1-9, für den Ersatzbau des Verwaltungstrakts der...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1-9, für den Ersatzbau des Verwaltungstrakts der Realschule Ebersberg.
Die Planungs- u. Ausführungszeit einschließlich Nachlauf soll voraussichtlich von 06/2019 – 12/2021 erfolgen.
Der grobe Gesamtkostenrahmen incl. Planerhonorare liegt bei ca. 6 500 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Die Maßnahmen sind bei laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Vorab muss der bestehende Containerbau für Klassenzimmernutzung bis zu den Pfingstferien 2020 ertüchtigt werden um im Bestand Flächen für die Verwaltung und für das Lehrerzimmer bereitzustellen. Auch hier sind Anpassungen erforderlich.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 500 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1-9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1-9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und optional die Besonderen Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“, „Erstellung des Brandschutznachweises“, „qualifizierte Kostenschätzung“ sowie die „Umzugsplanung und Organisation der Umzüge“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: LP 1 und LP 2;
Stufe 2: LP 3 und LP 4;
Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7;
Stufe 3: LP 8 und LP 9;
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhungseines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“, „Erstellung des...”
Beschreibung der Optionen
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“, „Erstellung des Brandschutznachweises“, „qualifizierte Kostenschätzung“ sowie die „Umzugsplanung und Organisation der Umzüge“ als Optionen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 066-154836
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Objektplanung Gebäude
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Aldinger Architekten Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Große Falterstraße 23 a
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400759.11 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) […] § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 140-345482 (2019-07-18)