Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Referat Organisaitonsmanagement, IuK – Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software”
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Kurze Beschreibung:
“Referat Organisationsmanagement, IuK, Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software –
Submission: 3902”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Ort der Leistung: Rheinhessen-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Beschreibung der Beschaffung:
“Referat Organisationsmanagement, IuK, Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software -Die Stadt Kaiserslautern beschafft Hard- und Software...”
Beschreibung der Beschaffung
Referat Organisationsmanagement, IuK, Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software -Die Stadt Kaiserslautern beschafft Hard- und Software für die Verwaltung und die Schulen kommunaler Trägerschaft seit mehreren Jahren im Leasingverfahren.
— Der hier abzuschließende Leasing-Rahmenvertrag dient der Finanzierung von Neu-Ersatzbeschaffungen von Hard- und Software (insbes. PCs, ThinClients, Notebooks, Monitore, Server, sowie zentrale IT-Systemtechnik (z. B. Firewall, SAN-Systeme) und andere elektronische Geräte)). Es wird mit einer jährlichen Bruttoinvestitionssumme i. H. v. ca. 700 000,00 EUR gerechnet,
— die Auswahl der zu beschaffenden Hard- und Software erfolgt im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen durch den Leasingnehmer.
Der Leasinggeber wird vom Leasingnehmer beauftragt die entsprechenden Geräte bei dem jeweiligen Lieferanten zu den festgelegten Konditionen zu erwerben. Der Leasinggeber erstellt einen Mietschein und berechnet der Stadtverwaltung Kaiserslautern die mtl. Leasingraten. Der Leasingnehmer schließt eigenständig eine Elektronikversicherung ab und wartet die Geräte nach Ablauf der Gewährleistungszeit in Eigenregie.
— auf die Besonderheiten des Angebotes, z. B. hinsichtlich der Abwicklung, möglicher Bestandverwaltungswerkzeuge (Softwaretools) oder der Geräterücknahme kann der Bieter gesondert eingehen.
Verweise auf Literatur, Broschüren oder Internetseiten gelten lediglich als ergänzende Informationen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen.
Er verlängert sich um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen.
Er verlängert sich um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens zum 30.4.2023. Dieses Vertragsende ist fix und bedarf keiner zusätzlichen Kündigung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Leasingnehmer weist durch Vorlage entsprechender schriftlicher Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, nach, dass er die folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Leasingnehmer weist durch Vorlage entsprechender schriftlicher Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, nach, dass er die folgenden Eignungsanforderungen erfüllt:
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Darstellung des ausgewiesenen Eigenkapitals des Anbieters und dessen jährlicher Neuinvestitionssumme (der letzten 3 Jahre) mittels geeigneter Nachweise,
— Nachweise über Bonität und Rating des Anbieters durch unabhängige Dritte (z. B. Creditreform-Bonitätsindex),
— Referenzen: Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe einer aussagekräftigen Projektbeschreibung mit Beschreibung der Projektergebnisse, des Rechnungsvolumens, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Leasingnehmer (inkl. Ansprechpartner beim Referenzkunden),
— Darstellung der Rücknahmeprozedur bei Leasingende und der logistischen Vernetzung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer,
— Darstellung der Vermarktung der Altgeräte und der Vertriebswege,
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren, gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation befindet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 67657 Kaiserslautern
Lauterstr. 2
Rathaus Nord
Bau A
Erdgeschoss
Zimmer A 016
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131165220📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6311112113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 55290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 65194940📞
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651994170 📠
URL: www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 101b Abs. 2 § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 101b Abs. 2 § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61311165220📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 61311162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 015-031438 (2019-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Referat Organisationsmanagement, IuK, Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software –
Submission: 3902.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 800 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Referat Organisationsmanagement, IuK, Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software -Die Stadt Kaiserslautern beschafft Hard- und Software...”
Beschreibung der Beschaffung
Referat Organisationsmanagement, IuK, Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software -Die Stadt Kaiserslautern beschafft Hard- und Software für die Verwaltung und die Schulen kommunaler Trägerschaft seit mehreren Jahren im Leasingverfahren:
— der hier abzuschließende Leasing-Rahmenvertrag dient der Finanzierung von Neu-Ersatzbeschaffungen von Hard- und Software (insbes. PCs, ThinClients, Notebooks, Monitore, Server, sowie zentrale IT-Systemtechnik (z. B. Firewall, SAN-Systeme) und andere elektronische Geräte)). Es wird mit einer jährlichen Bruttoinvestitionssumme i. H. v. ca. 700 000,00 EUR gerechnet,
— die Auswahl der zu beschaffenden Hard- und Software erfolgt im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen durch den Leasingnehmer.
Der Leasinggeber wird vom Leasingnehmer beauftragt die entsprechenden Geräte bei dem jeweiligen Lieferanten zu den festgelegten Konditionen zu erwerben. Der Leasinggeber erstellt einen Mietschein und berechnet der Stadtverwaltung Kaiserslautern die mtl. Leasingraten. Der Leasingnehmer schließt eigenständig eine Elektronikversicherung ab und wartet die Geräte nach Ablauf der Gewährleistungszeit in Eigenregie,
— auf die Besonderheiten des Angebotes, z. B. hinsichtlich der Abwicklung, möglicher Bestandverwaltungswerkzeuge (Softwaretools) oder der Geräterücknahme kann der Bieter gesondert eingehen.
Verweise auf Literatur, Broschüren oder Internetseiten gelten lediglich als ergänzende Informationen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 015-031438
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Referat Organisaitonsmanagement -Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung von Hard- und Software”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CHG Meridian AG
Postanschrift: Franz-Beer-Str. 111
Postort: Weingarten
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7515030📞
E-Mail: ausschreibungen-weingarten@chg-meridian.com📧
Fax: +49 75150366 📠
Region: Ravensburg🏙️
URL: www.chg-meridian.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 800 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 101b Abs. 2 § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung derBekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 101b Abs. 2 § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung derBekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 153-378132 (2019-08-07)