Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen auf den Linien N4, 15, 9223, 25, 26, N 25, N26, 55, 85 im Regional- und Stadtverkehr im Landkreis Eichstätt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bearbeitung und Clearing
Referenznummer: LRA-2019-005
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen auf den Linien N4, 15, 9223, 25, 26, N 25, N26, 55, 85 im Regional- und...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen auf den Linien N4, 15, 9223, 25, 26, N 25, N26, 55, 85 im Regional- und Stadtverkehr im Landkreis Eichstätt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bearbeitung und Clearing📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichstätt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen auf den Linien N4, 15, 9223, 25, 26, N25, N26, 55 und 85 im Regional- und...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen auf den Linien N4, 15, 9223, 25, 26, N25, N26, 55 und 85 im Regional- und Stadtverkehr im Landkreis Eichstätt
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern...”
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
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Quelle: OJS 2020/S 009-017216 (2020-01-10)