Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zur Ausführung Kanalbauarbeiten
Bewerber für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung -bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung- nachweisen. Die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ (1) sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau" ist.
Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die Anforderungen der RAL-Güte-und Prüfbestimmungen GZ 961 (1) zu erfüllen.
(1) zu beziehen bei
— Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau" Postfach 1369, 53583 Bad Honnef,
— RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Siegburger Straße 39, 53757 St. Augustin,
— ATV-Abwassertechnische Vereinigung e. V., Postfach 1165, 53758 Hennef (Sieg).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den geforderten Fremdüberwachungsvertrag vor Auftragserteilung abzuschließen und den Auftraggeber unaufgefordert über den Abschluss des Vertrages zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zeitgleich mit der jeweiligen Meldung der Baustellen an den Fremdüberwacher, auch den Auftraggeber über die Meldung der Baustelle zu unterrichten (Kopie an den Auftraggeber).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Fremdüberwachungsprotokolle dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
Ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.