Regionales Gesundheits-Management gem. § 140 a SGB V zur besonderen Versorgung von multimorbiden Versicherten der AOK Nordost in der Region Berlin

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Die AOK Nordost plant den Abschluss eines, auf der kollektivvertragsärztlichen Versorgung aufsetzenden, Vertrages auf der Grundlage des § 140 a SGB V über die besondere Versorgung von multimorbiden Versicherten in der Region Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: 2019-03-27-NO-PLO
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost plant den Abschluss eines, auf der kollektivvertragsärztlichen Versorgung aufsetzenden, Vertrages auf der Grundlage des § 140 a SGB V über die besondere Versorgung von multimorbiden Versicherten in der Region Berlin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY874/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY874 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 065-152111
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag. (III) Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber - im Rahmen des gesetzlich zulässigen - vorbehält. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY874
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (nachfolgend: AOK) plant den Abschluss eines, auf der kollektivvertragsärztlichen Versorgung aufsetzenden, Vertrages auf der Grundlage des § 140 a SGB V über die besondere Versorgung von multimorbiden Versicherten in der Region Berlin.
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Zu diesem Zweck verfolgt die AOK ein gemeinsames, mehrdimensionales Vorgehen, welches primär auf qualitative Versorgungsaspekte ausgerichtet wird. So sollen Grundlagen und Rahmenbedingungen geschaffen und Maßnahmen kontinuierlich entwickelt werden, die im Rahmen des Versorgungskonzepts "Regionales Gesundheitsmanagement" sukzessive umgesetzt werden. Im Fokus stehen neben der Stärkung der Gesundheitskompetenz der Versicherten, die Identifizierung von Versorgungspotenzialen sowie die Verbesserung der ganzheitlichen Versorgung der Versicherten in unterschiedlichen Lebenssituationen. Die sukzessive Implementierung von Versorgungsmodulen soll eine flächendeckende, leitlinienorientierte und qualitätsgesicherte Versorgungssteuerung des Versicherten durch Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention ermöglichen. Darüber hinaus wird das Versorgungskonzept die besonderen Belange multimorbider Patienten gezielt berücksichtigen.
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Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
3.) Hinweis:
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jedes Unternehmen beizubringen, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3 000 000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300 000 EUR). Ersatzweise kann der Bewerber erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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Hinweise:
(a) Die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen.
(b) Bewerbergemeinschaften müssen die o. g. Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen. Allerdings genügt es, die geforderten Deckungssummen insgesamt für die Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bewerber vertritt alle an der hausärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V) teilnehmenden Arztgruppen.
2. Der Bewerber weist detailliert seine Eignung und Leistungsfähigkeit bezüglich der Organisation, Administration und Durchführung von nach Art und Größe vergleichbarer Referenzprojekte für gesetzlich Krankenversicherte in den letzten drei Jahren im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin nach. Die AOK betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt vergleichbarer Art und Größe für gesetzlich Krankenversicherte nachweisen können. Das Referenzprojekt ist dann der Art nach vergleichbar, wenn es die Versorgung von chronisch kranken Versicherten zum Inhalt hatte. Die angegebenen Referenzen sind dann nach ihrer Größe vergleichbar, wenn dieses - unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Ärzte - für mindestens 1.000 teilnehmende Vertragsärzte (in Summe aller angegebenen Referenzprojekte) durchgeführt wurde.
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3. Die technischen Voraussetzungen für eine Abrechnung nach § 295 Abs. 1 SGB V bzw. nach § 295 Abs. 1b SGB V oder nach § 295a SGB V für Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung müssen gemäß gesetzlicher Vorgaben erfüllt sein. Eine Benennung des Abrechnungsdienstleisters ist notwendig.
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4. Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
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(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist.
(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Der Bewerber/Auftragnehmer hat mit der Umsetzung des spezifischen Sektoren übergreifenden AOK-Prozesses "eLiSa (electronic Life Saver)" zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit auf Basis eines qualitätsgesicherten softwaregestützten Medikationsmanagements mit integriertem Medikationscheck bereits begonnen. Soweit die Umsetzung noch nicht im Zeitpunkt dieser Bekanntgabe erfolgt, ist die Umsetzung spätestens zum Vertragsstart verbindlich zu erklären.
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Für eine Umsetzung ist die Beteiligung an einem gesonderten Open House Verfahren der AOK Nordost erforderlich (Bekanntmachung EU Amtsblatt TED 2019/S 026-057964).
(2) Bewerbergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung anzunehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die drei Bewerber mit der größten Anzahl der teilnehmenden Vertragsärzte gemäß der angegebenen Referenzenprojekte werden aufgefordert ein Angebot abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY874/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag.
(III) Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber - im Rahmen des gesetzlich zulässigen - vorbehält.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY874

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Quelle: OJS 2019/S 065-152111 (2019-03-28)