Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Umsetzung der Image- und Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“ für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr (Part I), für 2020 kombiniert mit einer Informations- und Motivationskampagne für die erste Direktwahl des Ruhrparlaments bei den NRW-Kommunalwahlen im Herbst 2020 (Part II). Zielgruppe zu Part I sind Entscheider (m/w), also Führungskräfte in Unternehmen im In- und Ausland, sowie Fachkräfte, die die Metropolregion Ruhr für sich begeistern will. Zielgruppe zu Part II sind wahlberechtigte Bürger*innen der Region, die im Herbst 2020 zum ersten Mal das Ruhrparlament direkt wählen können. Sie sollen in einem zweiten Kampagnenstrang auf die Aufgaben und Leistungen des RVR als zuständige Verwaltung des Ruhrparlaments hingewiesen und zum Wahlgang motiviert werden. Zu entwickeln sind für beide Kampagnenstränge (Part I und II) gemeinsam alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die bereits 2017 gestartete, erfolgreiche Stan
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Umsetzung der Image- und Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“ für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr (Part I), für 2020 kombiniert mit einer Informations- und Motivationskampagne für die erste Direktwahl des Ruhrparlaments bei den NRW-Kommunalwahlen im Herbst 2020 (Part II).
Zielgruppe zu Part I sind Entscheider (m/w), also Führungskräfte in Unternehmen im In- und Ausland, sowie Fachkräfte, die die Metropolregion Ruhr für sich begeistern will.
Zielgruppe zu Part II sind wahlberechtigte Bürger*innen der Region, die im Herbst 2020 zum ersten Mal das Ruhrparlament direkt wählen können. Sie sollen in einem zweiten Kampagnenstrang auf die Aufgaben und Leistungen des RVR als zuständige Verwaltung des Ruhrparlaments hingewiesen und zum Wahlgang motiviert werden.
Zu entwickeln sind für beide Kampagnenstränge (Part I und II) gemeinsam alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die bereits 2017 gestartete, erfolgreiche Stan
Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Umsetzung der Image- und Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“ für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr (Part I), für 2020 kombiniert mit einer Informations- und Motivationskampagne für die erste Direktwahl des Ruhrparlaments bei den NRW-Kommunalwahlen im Herbst 2020 (Part II).
Zielgruppe zu Part I sind Entscheider (m/w), also Führungskräfte in Unternehmen im In- und Ausland, sowie Fachkräfte, die die Metropolregion Ruhr für sich begeistern will.
Zielgruppe zu Part II sind wahlberechtigte Bürger*innen der Region, die im Herbst 2020 zum ersten Mal das Ruhrparlament direkt wählen können. Sie sollen in einem zweiten Kampagnenstrang auf die Aufgaben und Leistungen des RVR als zuständige Verwaltung des Ruhrparlaments hingewiesen und zum Wahlgang motiviert werden.
Zu entwickeln sind für beide Kampagnenstränge (Part I und II) gemeinsam alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die bereits 2017 gestartete, erfolgreiche Stan
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-27 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 041-093170
ABl. S-Ausgabe: 41
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Umsetzung der Image- und Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“ für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr (Part I), für 2020 kombiniert mit einer Informations- und Motivationskampagne für die erste Direktwahl des Ruhrparlaments bei den NRW-Kommunalwahlen im Herbst 2020 (Part II).
Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Umsetzung der Image- und Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“ für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr (Part I), für 2020 kombiniert mit einer Informations- und Motivationskampagne für die erste Direktwahl des Ruhrparlaments bei den NRW-Kommunalwahlen im Herbst 2020 (Part II).
Zielgruppe zu Part I sind Entscheider (m/w), also Führungskräfte in Unternehmen im In- und Ausland, sowie Fachkräfte, die die Metropolregion Ruhr für sich begeistern will.
Zielgruppe zu Part II sind wahlberechtigte Bürger*innen der Region, die im Herbst 2020 zum ersten Mal das Ruhrparlament direkt wählen können. Sie sollen in einem zweiten Kampagnenstrang auf die Aufgaben und Leistungen des RVR als zuständige Verwaltung des Ruhrparlaments hingewiesen und zum Wahlgang motiviert werden.
Zielgruppe zu Part II sind wahlberechtigte Bürger*innen der Region, die im Herbst 2020 zum ersten Mal das Ruhrparlament direkt wählen können. Sie sollen in einem zweiten Kampagnenstrang auf die Aufgaben und Leistungen des RVR als zuständige Verwaltung des Ruhrparlaments hingewiesen und zum Wahlgang motiviert werden.
Zu entwickeln sind für beide Kampagnenstränge (Part I und II) gemeinsam alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die bereits 2017 gestartete, erfolgreiche Stan
Zu entwickeln sind für beide Kampagnenstränge (Part I und II) gemeinsam alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die bereits 2017 gestartete, erfolgreiche Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“.
Die Kampagne muss als Plattform für die Kommunen und Unternehmen der Metropole Ruhr nutzbar sein; beide sollen sie in geeigneten Partnerkonzepten für eigene Aktivitäten nutzen können.
Die Medialeistung wird zu einem späteren Zeitpunkt getrennt ausgeschrieben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 300 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf den Link zur Auflistung der Eignungskriterien wird hingewiesen: https://bit.ly/2SVJW6I
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf den Link zur Auflistung der Eignungskriterien wird hingewiesen: https://bit.ly/2SVJW6I
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind zu beachten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auf den Link zur Bewertung der Teilnahmeanträge wird hingewiesen:
https://bit.ly/2SVJW6I Die drei Bewerber, welche die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Maximal werden vier Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn der jeweilige Teilnahmeantrag einen Abstand von maximal 10 % zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Jurybewertung "Qualität"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs.3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 041-093170 (2019-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Umsetzung der Image- und Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“ für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr (Part I), für 2020 kombiniert mit einer Informations- und Motivationskampagne für die erste Direktwahl des Ruhrparlaments bei den NRW-Kommunalwahlen im Herbst 2020 (Part II).
Zielgruppe zu Part I sind Entscheider (m/w), also Führungskräfte in Unternehmen im In- und Ausland, sowie Fachkräfte, die die Metropolregion Ruhr für sich begeistern will.
Zielgruppe zu Part II sind wahlberechtigte Bürger*innen der Region, die im Herbst 2020 zum ersten Mal das Ruhrparlament direkt wählen können. Sie sollen in einem zweiten Kampagnenstrang auf die Aufgaben und Leistungen des RVR als zuständige Verwaltung des Ruhrparlaments hingewiesen und zum Wahlgang motiviert werden.
Zu entwickeln sind für beide Kampagnenstränge (Part I und II) gemeinsam alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die bereits 2017 gestartete, erfolgreiche Stan.
Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Umsetzung der Image- und Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“ für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr (Part I), für 2020 kombiniert mit einer Informations- und Motivationskampagne für die erste Direktwahl des Ruhrparlaments bei den NRW-Kommunalwahlen im Herbst 2020 (Part II).
Zielgruppe zu Part I sind Entscheider (m/w), also Führungskräfte in Unternehmen im In- und Ausland, sowie Fachkräfte, die die Metropolregion Ruhr für sich begeistern will.
Zielgruppe zu Part II sind wahlberechtigte Bürger*innen der Region, die im Herbst 2020 zum ersten Mal das Ruhrparlament direkt wählen können. Sie sollen in einem zweiten Kampagnenstrang auf die Aufgaben und Leistungen des RVR als zuständige Verwaltung des Ruhrparlaments hingewiesen und zum Wahlgang motiviert werden.
Zu entwickeln sind für beide Kampagnenstränge (Part I und II) gemeinsam alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die bereits 2017 gestartete, erfolgreiche Stan.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu entwickeln sind für beide Kampagnenstränge (Part I und II) gemeinsam alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die bereits 2017 gestartete, erfolgreiche Stan.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-14 📅
Name: Scholz & Friends Group GmbH
Postanschrift: Litfaß-Platz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,