Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung Heinrich-Heine-Gymnasium
O/VgV/68/32-19
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung: — Los 3 Unterhaltsreinigung und Grundreinigung,
— Los 4 Glasreinigung.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 Unterhaltsreinigung und Grundreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Heinrich-Heine-Gymnasium/Sporthalle Krondorf/Kreisvolkshochschule, Außenstelle Wolfen
Reudener Str. 74
06766 Bitterfeld-Wolfen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 Unterhaltsreinigung und Grundreinigung für Heinrich-Heine-Gymnasium/Sporthalle Krondorf/Kreisvolkshochschule
— 11 033 m.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-14 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Ausschreibung erfolgt für einen Vertragszeitraum von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 2 x einem Jahr. Der Auftraggeber nimmt die Verlängerung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Ausschreibung erfolgt für einen Vertragszeitraum von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 2 x einem Jahr. Der Auftraggeber nimmt die Verlängerung für das folgende Vertragsjahr in Anspruch, wenn nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres eine anderslautende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4 Glasreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4 Glasreinigung für Heinrich-Heine-Gymnasium/Sporthalle Krondorf/Kreisvolkshochschule, Außenstelle Wolfen
— 1 762,25 m.” Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs.1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs.1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird Folgendes gefordert:
Zu „A: Befähigung zur Berufsausübung“: Der Bieter und die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen in einem einschlägigen Berufsregister oder einem Handelsregister eingetragen sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird Folgendes gefordert:
Zu „B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“:
— Nachweis über Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Schlüsselverlustversicherung,
— Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers der letzten 3 Jahre.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Schlüsselverlustversicherung mindestens 150 000 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird Folgendes gefordert:
Zu „C: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Leistungszeitraumes sowie Angabe des Auftraggebers,
— durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, die zum Einsatz kommen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrenserforderlich ist.
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil II:
Angabe zum Wirtschaftsteilnehmer wird folgendes gefordert:
(Siehe Bekanntmachung VI.3).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-02
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Teil II:
Angabe zum Wirtschaftsteilnehmer wird Folgendes gefordert:
Zu „A: Angaben zum...”
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Teil II:
Angabe zum Wirtschaftsteilnehmer wird Folgendes gefordert:
Zu „A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer“: Gefordert werden vollständige Angaben zum Bieter bzw. der Bietergemeinschaft.
Zu „A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer“ e) Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern: Gefordert wird die Bestätigung zur Erfüllung der Mindestanforderung.
Zu „B: Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers“: Gefordert werden vollständige Angaben zum Vertreter /den Vertretern des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, der /die zur Vertretung innerhalb dieses Vergabeverfahrens berechtigt ist/sind.
Zu „C: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen“: Gefordert wird die Angabe, ob zur Erfüllung der Eignungskriterien Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden. Wenn ja, sind für diese Unternehmen ebenfalls vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärungen dem Angebot beizulegen.
Zu „D: Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht in Anspruch nimmt“: Gefordert wird die Angabe, ob der Bieter bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt, Teile des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben. Wenn ja, sind für diese Unternehmen ebenfalls vollständig ausgefüllte Europäische Eigenerklärungen dem Angebot beizulegen.
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil III: Ausschlussgründe wird Folgendes gefordert:
Zu „A: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung“, „B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen“ und „C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten“ werden vom Bieter, allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern vollständige Angaben zu den Fragen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3455141115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-0📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 062-144167 (2019-03-25)
Verfahren Kriterien für die Bewertung von Projekten
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 062-144167
Ergebnisse des Wettbewerbs Auszeichnung und Preise
Datum der Entscheidung der Jury: 2019-07-01 📅
Informationen über die Teilnehmer
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 10
Anzahl der teilnehmenden KMU: 10
Anzahl der Teilnehmer aus anderen Ländern: 0
Name(n) und Anschrift(en) des/der Gewinner(s) des Gewinnspiels
Name: Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Breiter Weg 21
Postort: Burg
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Jerichower Land🏙️
Der Gewinner ist ein KMU ✅ Wert des Preises/der Preise
Währungscode: EUR 💰
Wert des/der verliehenen Preises/Preise ohne Mehrwertsteuer: 0.01
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter V.3.4 als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
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Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 148-365413 (2019-07-30)
Wettbewerbsergebnisse (2019-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4 Glasreinigung für Heinrich-Heine-Gymnasium /Sporthalle
Krondorf /Kreisvolkshochschule, Außenstelle Wolfen
— 1 762,25 m.”
Verfahren Kriterien für die Bewertung von Projekten
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.”
Ergebnisse des Wettbewerbs Auszeichnung und Preise
Datum der Entscheidung der Jury: 2019-07-04 📅
Informationen über die Teilnehmer
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Anzahl der teilnehmenden KMU: 5
Name(n) und Anschrift(en) des/der Gewinner(s) des Gewinnspiels
Name: WISAG Gebäudereinigung Mitteldeutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Delitzscher Straße 76
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Wert des Preises/der Preise
Währungscode: EUR 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter V.3.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 148-365416 (2019-07-30)