Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresØ beschäftigten Arbeitskräfte,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzleistungen). Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung wird nach Art der Leistung (Winterdienst, Graffitientfernung und Reinigung) und Umfang (Flächenvolumen) bemessen.
Die Erklärungen sind wie folgt abzugeben:
— Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, von denen mindestens eine Referenz den Bereich Winterdienstleistungen,
mindestens eine Referenz den Bereich Graffitientfernung, wobei als Mindestanforderung die Entfernung von Graffitis auf mineralischen Flächen von mind. 20 m2 beinhaltet sein muss und mindestens eine Referenz die die Reinigung nach Ergebniserwartungen betrifft, wobei als Mindestanforderung die Reinigung von mineralischen Oberflächen, wie bspw. Granit, Travertin, Asphalt, etc. beinhaltet sein muss. Für die Reinigung nach Ergebniserwartungen genügt der Nachweis, dass der Bewerber bereits nach diesem Prinzip gearbeitet hat. Hier muss es sich nicht um eine dem Umfang nach vergleichbare Referenz handeln. Die Mindestanforderung hinsichtlich der Reinigung von mineralischen Oberflächen besteht jedoch unverändert. Werden Erfahrungen mit der Reinigung nach Ergebniserwartungen nur in einem vergleichsweise geringeren Umfang nachgewiesen, so ist zusätzlich mindestens eine Referenz über Reinigungsleistungen, die dem Umfang nach dem Auftrag, um den ein Teilnehmer sich bewirbt, entspricht, vorzulegen.
Die Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs hinsichtlich der Reinigung wird dann angenommen, wenn mindestens 50 % der benannten Fußbodenflächen gereinigt wurden.
Die Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs hinsichtlich der Graffitientfernung wird dann angenommen wenn die Mindestanforderung, Entfernung von Graffitis auf mineralischen Flächen von mind. 20 m, erfüllt ist.
Folgende Nachweise sind zusätzlich zum Formblatt
(Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot vorzulegen:
— Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die unter Ziff. II.2.4) beschriebene Leistung,
— gültiger Nachweis der ISO-Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001ff und DIN EN ISO 14001ff. Ausländische Bewerber haben
Zusätzlich zur Kopie des Zertifikates der in ihrem Herkunftsland zuständigen Zertifizierungsstelle eine beglaubigte Übersetzung
des Zertifikats vorzulegen.
Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistungserbringung einzusetzen sind auch für die Nachunternehmer Erklärungen
Und Eignungsnachweise gemäß der Ziffern III.1.1 bis III.1.3 mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.