Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzleistungen:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung der Art nach vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung wird nach Art der Leistung bemessen. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn es sich um Fahrzeugreinigung handelt.,
— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot vorzulegen:
— gültiger Nachweis der ISO-Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001ff und DIN EN ISO 14001ff. Ausländische Bewerber haben zusätzlich zur Kopie des Zertifikates der in ihrem Herkunftsland zuständigen Zertifizierungsstelle eine beglaubigte Übersetzung des Zertifikats vorzulegen,
— Eigenerklärung, dass die für diesen Auftrag zum Einsatz kommenden Mitarbeiter Kenntnisse von Fahrzeugreinigungen (z. B. Starßenbahn, U-Bahn, Bus) besitzen,
— Eigenerklärung, dass die für Fahrbewegungen zum Einsatz kommenden Mitarbeiter den Führerschein Klasse B, BE oder 3 und dasa ärztliche Tauglichkeitszeugnis entsprechend den Anforderungen des VDV (Verband deutscher Verkehrsunternehmen) besitzen.
Zur Information:
— Voraussichtlich sollen ca. 4-6 Mitarbeiter des AN für die Fahrbewegung zum Einsatz kommen. Die Ausbildung an der Fahrschule des AG ist kostenpflichtig. Die Kosten in Höhe von ca. 3 183,82 EUR netto EUR je Mitarbeiter sind vom AN zu tragen.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall zur Qualitätssicherung ein elektronisches Qualitätskontrollsystem einschließlich Reporting zur Verfügung steht. Mindestkriterien an das elektronische.
Qualitätskontrollsystem:
— Aufnahme der Mängel durch den AN mit einem elektronischen Erfassungsgerät,
— elektronische Auswertung von detailgetreuen Mängelberichten (Datensätze sind fahrzeugtypbezogen und je Leistungsarten und Unterpunkte der auszuführenden Leistungen auszuwerten.
Bewertet wird nach Kriterium Schulnoten 1-6),
— die Auswertung erfolgt mit Standardsoftware MS Excel, Übergabe per Mail, Stick oder CD.
Erläuterung:
Nach Zuschlagserteilung wird eine Qualitätssicherungsvereinbarung geschlossen, welche den Umfang der Qualitätskontrollen (mindestens 10 % des täglichen Reinigungsumfanges je Betriebshof und je Leistungsart) sowie das Reporting der festzulegenden Kontrollen regelt. Eckpunkte: die Sauberkeit des Fußbodens, die Staubbeseitigung (Haltestangen), Grobflecken an Seitenverkleidungen, Sauberkeit des Fahrerstandes, Beseitigung von Graffiti.
Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistungserbringung einzusetzen sind auch für die Nachunternehmer Erklärungen und Eignungsnachweise gemäß der Ziffern III.1.1 bis III.1.3 mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.