Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I) – Erkl. des Bieters (BI) bzw. Jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1) BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Owikeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2) BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3) BI/MB erklärt, dass er:
a) die gewerberechtl. Vorauss. für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o. durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss. nicht selbst erfüllt;
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen o. gewährt hat;
c) bei Fragen/weiterem Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen o. Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich., HR-Auszug, Bankerkl.) unverzügl. weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird;
d) über eine gültige Haftpflichtvers. verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem. Höhe versichert ist/sind o. er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr. Versicherung abschließt;
(a) Personenschäden bis mind. 5 000 000,00 EUR;
(b) Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden bis mind. 1 000 000,00 EUR;
(c) Bearbeitungsschäden bis mind. 1 000 000,00 EUR;
(d) Schlüsselverlust bis mind. 150 000,00 EUR.
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchst. (a)-(d) werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Vers.jahr jeweils bis zum zweifachen der o. g. Deckungssummen ausreicht.
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o. er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u. Bezeichnung mit Ort;
f) AG unverzügl. informiere(n) u. ggf. aktualisierte Eigenerkl. sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o. nach Angebotsabg.) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o. anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss. für eine Zuschlagserteilung ergeben:
— für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst. Namen des Ansprechp. für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, E-Mail),
— bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe Rechtsform der BG (derzeit u. ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn. Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp. für alle Fragen der VSt zur BG o. deren Mitgl. (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail. II,
— Sofern BI/MB in der Vergangenheit Verstöße gg. Vorschriften begangen hat, die insbes. gegen die Gesetzestreue und Zuverlkt. sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßn. zur Selbstreinigung iSd. § 125 GWB getroffen hat, so hat BI/MB die Nachweise zusammen mit dem Angebot einzureichen,
— diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr. Angaben auf dem Formbl. in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt. der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl. Wertung),
— Einverständn. mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez. Daten für das Vergabeverf., erf. Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden,
— Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angef. werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl. gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angfrist zu geben, dazu aber idR VGV berechtigt III. vgl. Ziff. III 1.2) und 1.3)