Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe mindestens einer geeigneten Referenz über Leistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der Eignungsnachweis kann ggf. auch durch eine Gesamtschau mehrerer Referenzen geführt werden;
b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen;
c) Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
d) Erklärung, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ressourcenbeschreibung für jedes angebotene Los mit Darstellung der technischen Ausstattung, vorgesehenem Personal sowie der vorgesehenen Geräte und Beschreibung der Arbeitsweise.
Der Bieter muss im Auftragsfall die personellen und sachlichen Mittel rechtzeitig bis zur Auftragsdurchführung beschaffen können.
Hinweis: Die Reinigungsarbeiten sämtlicher Wandflächen sind mit einem Sprühgerät mit rotierender Walze durchzuführen;
e) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
f)
— Angabe, ob der Betrieb für die Entsorgung des Straßenkehrichts (Abfallschlüssel 20 03 03) zertifiziert ist,
— Angabe, wie eine Zwischenlagerung stattfindet und wie den gesetzlichen Vorgaben zur Entsorgung des Straßenkehrichts entsprochen wird.
Mit dem Angebot ist der vorläufige Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124), ergänzt durch die zusätzlichen Anlagen (Ressourcenbeschreibung und Entsorgungsweg) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Je eine schriftliche Bestätigung des Referenzgebers zu den benannten Referenzen, dass die dort beschriebene Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden;
b) Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben zur Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten der technischen Fachkräfte;
c) Nachweise über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre;
d) Nachweise, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Zur Plausibilisierung, dass der Bieter die angegebenen Ressourcen im Auftragsfall rechtzeitig beschaffen kann, hat er auf Aufforderung geeignete Nachweise (z. B. Erklärungen von Vermietern) vorzulegen;
e) Nachweis, ob der Betrieb für die Entsorgung des Straßenkehrichts (Abfallschlüssel 20 03 03) zertifiziert ist.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.