Reisebürodienstleistungen

AOK-Bundesverband GbR

Reisebürodienstleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-15 Auftragsbekanntmachung
2020-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen
Referenznummer: 2019-10-15-SYS-PLO
Kurze Beschreibung: Reisebürodienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6PH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6PH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-488744
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD6PH

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Gemeinschaft führt eine Reisebüroausschreibung durch mit dem Ziel, für alle beteiligten AOKs einen gemeinsamen Reisebürodienstleister zu finden. Die Reisebürodienstleistung soll für den Flugeinkauf im Wesentlichen online mit entsprechendem Fulfilment und zu einem geringeren Teil offline erfolgen. Das Online Buchungssystem soll vom Reisebürodienstleister gestellt werden. Optional soll die Einbindung eines Hotelportals mit Bezahlfunktion in das Online Buchungssystem erfolgen.
Mehr anzeigen
Die jährlichen Reiseausgaben im Flugbereich der AOK-Gemeinschaft belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. EUR bei rund 7 000 Transaktionen. Es handelt sich zu über 90 % um innerdeutsche Flüge und nur im Ausnahmefall um europäische Strecken. Die Buchung erfolgt heute bei unterschiedlichen Reisebüros sowohl online als auch offline und zum Teil auch direkt bei den Airlines.
Mehr anzeigen
Der Prozess der Reisemittelbeschaffung soll in den Reisegenehmigungsprozess und Reisekostenabrechnungsprozess eingebettet werden, der derzeit in den AOKs ausgerollt wird und auf der SAP ESS („Employee Self Service“) und der SAP Travel-Management Lösung beruht.
Mehr anzeigen
Der Start der Zusammenarbeit soll der 1.7.2020 sein. Aufgrund bestehender Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen wird das volle Volumen voraussichtlich zum 1.1.2021 erreicht.
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
Mehr anzeigen
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angabe des vermittelten Geschäftsreiseumsatzes durchschnittlich pro Jahr (2016-2018);
2) Angabe der durchschnittlichen Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter pro Jahr in Deutschland (2016-2018);
3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Wir verfügen über eine aktuell bestehende, angemessene, gültige Betriebshaftpflichtversicherung, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:
— 3 000 000 EUR gegen Personenschäden,
— 3 000 000 EUR gegen Sachschäden
— 300 000 EUR gegen Vermögensschäden, einschließlich von Schäden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind mindestens 2 Referenzen zu nennen, bei welchen die Geschäftsreisen offline über den Bewerber sowie online über ein (eigenes oder als Reseller zur Verfügung gestelltes) Onlinebuchungsportal (Schwerpunkt Buchung innerdeutscher Flugreisen) und dem Zahlungsmittel AirPlus Firmenkreditkarte (inklusive Nutzung von Zusatzdaten wie Kostenstellen, Personalnummer) erfolgte.
Mehr anzeigen
Unter Berücksichtigung des Obigen sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
(a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers (Ansprechpartner, Telefon, Telefax / E-Mail) für Rückfragen;
(b) Angabe des Leistungszeitraums;
(c) Angabe der Branche;
(d) Leistungsart und -umfang: Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit bei der Auftragsausführung sowie des Umfangs des Auftrages;
(e) Mitarbeiteranzahl des Kunden;
(f) Eingesetzte OBE.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Anlage Wertungsmatrix Teilnahmeanträge
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden – Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Systems GmbH
Postanschrift: Kortrijker Str. 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53177
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik GbR
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Beteiligungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6PH/documents 🌏
Kontaktperson: Frau Sonja van der Ploeg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2019/S 201-488744 (2019-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2.VHR:2019-10-15-SYS-PLO
Kurze Beschreibung: Reisebürodienstleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 163-396810
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 201-488744
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDZUW

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
Quelle: OJS 2020/S 163-396810 (2020-08-19)