Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Restabfallentsorgung der Stadt Neumünster
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung der in der Stadt Neumünster erfassten Siedlungsabfälle.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Bieter können einen Rabatt für den Fall eines Zuschlags auf beide Lose einräumen. Die Zuschläge werden dabei so erteilt, dass für den Auftraggeber das...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Bieter können einen Rabatt für den Fall eines Zuschlags auf beide Lose einräumen. Die Zuschläge werden dabei so erteilt, dass für den Auftraggeber das wirtschaftlichste Gesamtergebnis über die Addition beider Lose unter Berücksichtigung eines etwaigen Rabatts erzielt wird.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Restabfall inkl. hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neumünster
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von ca. 18 000 t/a Restabfall und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich um 4 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich um weitere 4...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich um 4 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich um weitere 4 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor erneutem Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sperrmüll
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von ca. 3 500 t/a Sperrmüll.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung ganz oder teilweise übernehmen sollen (auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung ganz oder teilweise übernehmen sollen (auch Behandlung von Behandlungsfraktionen > 50 Massen-%, außer bei Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken), sind vorzulegen:
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer haben zu den Ausschlusskriterien nach §123 GWB und §13 TTG SH die Erklärung aus Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung ganz oder teilweise übernehmen sollen (auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung ganz oder teilweise übernehmen sollen (auch Behandlung von Behandlungsfraktionen > 50 Massen-%, außer bei Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken), sind folgende Angaben zu machen:
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz jeweils für die Jahre 2016, 2017, 2018 (ggf. vorläufig) und den Mittelwert 2016-2018,
WL2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (sämtliche Umsätze, die im Bereich „Behandlung von Siedlungsabfällen" erzielt wurden), jeweils für die Jahre 2016, 2017, 2018 (ggf. vorläufig) und den Mittelwert 2016-2018.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Für Einzelheiten und Konkretisierungen zu den vorstehenden Punkten siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:
TL1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) in Tabellenform. Für den Fall, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:
TL1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) in Tabellenform. Für den Fall, dass die Behandlungskonzeption mehr als eine Anlage (auch Behandlung von Behandlungsfraktionen >50 Massen-%, außer bei Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken) vorsieht, ist die Tabelle mehrfach vorhanden. Pro Behandlungsanlage sind die genehmigte Kapazität in t/a, Jahresdurchsätze für 2016, 2017 und 2018 sowie die fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren) anzugeben.
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind für Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unteraufragnehmer, bezogen auf jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil, einzureichen:
BL1 Qualitätssicherung Behandler,
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln" und/oder „Verwerten" für die Abfallschlüssel 20 03 01 bei Los 1 bzw. 20 03 07 bei Los 2. Die Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung ist zugelassen. Als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS, ISO 9000 ff. bzw. 14 000 ff.
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat o. glw. aufweisen, so sind allein die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Für Einzelheiten und Konkretisierungen zu den vorstehenden Punkten siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer haben die Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG SH abzugeben.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-07
11:00 📅
“Zu I.3): Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist...”
Zu I.3): Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation an diesem Verfahren teilzunehmen (Fragen zu stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei Subreport für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben die Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.10.2 der Vergabeunterlagen). Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über Subreport mitzuteilen. Das gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere, wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über Subreport erteilt.
Zu III.1): Einzelheiten und Konkretisierungen bezüglich der Nachweise für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7): Für den Öffnungstermin wurde der frühestmögliche Zeitpunkt angegeben; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemeines:
Es wird auf die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (TTG SH) und die diesbezüglich abzugebende Verpflichtungserklärung hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Quelle: OJS 2019/S 064-149333 (2019-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 347 500 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 064-149333
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Restabfall inklusive hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle; Entsorgung von ca. 18 000 t/a Restabfall und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MBA Neumünster GmbH
Postanschrift: Bismarckstr. 51
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 980 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Entsorgung von Sperrmüll
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 367 500 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 218-535790 (2019-11-08)