Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand von 2 Eignungskriterien bewertet:
Kriterium 1: die Anzahl der technischen Fachkräfte (Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Denkmalpflege), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können;
Kriterium 2: Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen Nutzungsart.
Kriterium 1 – Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können:
Angabe im Bewerberbogen. Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Denkmalpflege, einschließlich der Führungskräfte. Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen kaufmännisch gerundet.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Kriterium 2 – Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im Hinblick auf die Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen Nutzungsart:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 5-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Referenzen werden nur gewertet, wenn die beauftragten Leistungen in die Honorarzone III eingeordnet waren (Mindestanforderung). Es werden Referenzen aus den letzten 10 Jahren gewertet.
Die Referenzen sind auf der Anlage „Referenzliste“ abzugeben. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen. Bei den Referenzprojekten ist der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag 3 Referenzen einreichen (siehe Anlage „Referenzliste“). Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 3 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bei Referenzen, denen nicht die HOAI zugrunde lag (z. B. aus dem Ausland), ist vom Bieter darzulegen, in welche Leistungsphasen und Honorarzone die Leistung bei Anwendbarkeit der HOAI einzuordnen gewesen wäre (§ 56 Abs. 3 i. V. m. Anlage 15.2 HOAI).
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behand § 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Die Referenzen werden anhand nachfolgender Unterkriterien bewertet:
— Herstellungskosten Ausführung Konservierung und Restaurierung denkmalgeschützter Bauteile (KGr. 300 + 400, netto) mind. 0,8 Mio. EUR (Mindestanforderung),
— Planung, Vergabe und Überwachung der Ausführung Konservierung und Restaurierung denkmalgeschützter Bauteile umfasst folgende Materialien / Bereiche: Wand- und Deckenfassungen, Mobiliar, Kunsthandwerk, Gemälde, Holzbauteile, Natur- und Kunststein, Fenster und Außentüren,
— Planung, Vergabe und Überwachung der Ausführung Lichtplanung und der Restaurierung der historischen Leuchten,
— Vorhaben von staatlich geförderten Bauvorhaben (mit Erfordernis Verwendungsnachweis) und Ausschreibung der zu vergebenden Leistungen (Lph 6) nach VOB/A, VgV oder vergleichbar.
Die Mindestanforderungen, der Zielerreichungsgrad und der Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.