Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Restaurierung, Konservierung von Kunstwerken
ZT6-1133-2017-343-11-IO4
Produkte/Dienstleistungen: Konservierung von Exponaten und Ausstellungsobjekten📦
Kurze Beschreibung:
“Restaurierung, Konservierung und Installation von Kunstwerken (außer Papierarbeiten) für den Deutschen Bundestag”
Gegenstand dieses Vertrages sind Restaurierungs-, Konservierungs- und Installationsarbeiten an Kunstwerken (außer Papierarbeiten) im Eigentum des Deutschen Bundestages sowie an Leihnahmen. Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer die gutachterlichen Schadensermittlungen und -kontrollen, die Fertigung von Arbeits- und Zustandsprotokollen, Echtheitsgutachten, Standortbegutachtungen und -bewertungen, Infrarot- und Ultraviolett aufnahmen sowie Digitalisierungen von Kunstwerken.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte ist von ca. 35 Einzelaufträgen pro Kalenderjahr auszugehen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.4.2023, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.4.2023, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch die Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle,
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils 50 000,00 EUR betragen haben. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes,
— Kunstversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 000 000,00 EUR sowie die Bereitschaft in Einzelfällen auch höhere Werte zu versichern. Dabei kann der Nachweis der Kunstversicherung bei Angebotsabgabe mit dem Formular Eigenerklärung über notwendige Versicherungen erfolgen. Im Falle des Zuschlages muss diese vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden,
— Transportversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 100 000,00 EUR (etwaige Haftungsbeschränkungen nach HGB sind auszuschließen) sowie die Bereitschaft in Einzelfällen auch höhere Werte zu versichern. Dabei kann der Nachweis der Transportversicherung bei Angebotsabgabe mit dem Formular Eigenerklärung über notwendige Versicherungen erfolgen. Im Falle des Zuschlages muss diese vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden,
— sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden,
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Diese sind auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
— Angabe von 2 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen. Dabei muss eine Referenz über eine Restaurierung einer zeitgenössischen Plastik oder Skulptur mit einem Verkehrswert höher als 1 000 000,00 EUR sowie eine Referenz über die Entwicklung und Ausführung eines angepassten Hänge- oder Schutzsystems für ein Kunstwerk mit einem Verkehrswert höher als 50 000,00 EUR angegeben werden. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzern mäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss,
— Eigenerklärung über ein vorhandenes Atelier/eine vorhandene Werkstatt für Restaurierungsarbeiten mit mindestens 60 qm Grundfläche. Das Atelier/die Werkstatt muss klimatisiert sowie mit einer zugelassenen Einbruchs- und Feuermeldeanlage ausgestattet sein. Weiterhin wird ein einbruchgeschützter Sicherheitsraum ohne Außenfenster und -türen zur notwendigen Zwischenlagerung von besonders wertvollen restaurierungsbedürftigen Kunstwerken mit einem Mindestmaß von 210 x 530 cm gefordert. Dieser Sicherheitsraum muss sich nicht zwingend im vorgesehenen Atelier, jedoch im selben Gebäude wie das Atelier befinden. In jedem Fall muss auch ein externer Sicherheitsraum klimatisiert, einbruchgeschützt, ohne Außenfenster und -türen sowie mit einer eigenen zugelassenen Einbruchs- und Feuermeldeanlage ausgestattet und für Kunstwerke mit einem Mindestmaß von 210 x 530 cm geeignet sein,
— Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers,
— sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Für die Leistung vorgesehene/en Person/en:
— Eigenerklärung/en über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung (nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung) im handwerklichen Bereich in mindestens einem der folgenden Berufe: Tischler/Schreiner, Steinbildhauer, Steinmetz, Metallbauer, Naturwerksteinmechaniker, Stuckateur, Holzbildhauer, Zimmerer oder Glaser
— Nachweis/e einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem klassischen Handwerksberuf
— Nachweis/e der beruflichen Qualifikation (Diplom- oder Masterabschluss) der Fachrichtung Restaurierung und Konservierung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-13
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind...”
— dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt,
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt,
— zum Nachweis der vorgegebenen Anforderungen an das Atelier/die Werkstatt und den Sicherheitsraum wird im Rahmen der Angebotsauswertung von der Auftraggeberin bei den 3 wirtschaftlichsten Bietern eine Ortsbesichtigung im angegebenen Atelier/Werkstatt sowie im Sicherheitsraum für die Restaurierungsarbeiten durchgeführt, um die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu überprüfen. Diese Ortsbesichtigung wird voraussichtlich im Zeitraum vom 25. bis 29.3.2019 erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 027-060185 (2019-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag Referat ZT 6, Vergaben
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Restaurierungs-, Konservierungs- und Installationsarbeiten an Kunstwerken (außer Papierarbeiten) im Eigentum des Deutschen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Restaurierungs-, Konservierungs- und Installationsarbeiten an Kunstwerken (außer Papierarbeiten) im Eigentum des Deutschen Bundestages sowie an Leihnahmen. Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer die gutachterlichen Schadensermittlungen und -kontrollen, die Fertigung von Arbeits- und Zustandsprotokollen, Echtheitsgutachten, Standortbegutachtungen und -bewertungen, Infrarot- und Ultraviolettaufnahmen sowie Digitalisierungen von Kunstwerken. Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte ist von ca. 35 Einzelaufträgen pro Kalenderjahr auszugehen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 027-060185
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 043-098768 (2019-02-26)