Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Revision IS 700 an der BR 407
19FEF38738
Produkte/Dienstleistungen: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile📦
Kurze Beschreibung:
“Revision IS 700 gemäß § 32 der EBO (Eisenbahnbetriebsordnung) an bis zu drei Hoch-geschwindigkeitstriebzügen der BR 407.”
Revision IS 700 gemäß § 32 der EBO (Eisenbahnbetriebsordnung) an bis zu drei Hochgeschwindigkeitstriebzügen der BR 407. Die Materialbeistellung erfolgt durch den Auftraggeber. Ggf. können etwaige Aufarbeitungsarbeiten durch den Auftragnehmer erfolgen. Dies wird in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 632 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zum Pkt. ll.2.6: Geschätzter Wert bezieht sich auf Leistungserbringung pro Fahrzeug.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Interessierte Teilnehmer am Bieterverfahren müssen nachweislich Erfahrung in der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen besitzen. Zudem müssen sie über...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Interessierte Teilnehmer am Bieterverfahren müssen nachweislich Erfahrung in der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen besitzen. Zudem müssen sie über entsprechende Werkstattkapazitäten verfügen. Diese Nachweise in Form einer Eigenerklärung sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Leistungserbringung muss die Werkstatt des Auftragnehmers durch den Auftraggeber autorisiert sein. Diese Autorisierung muss spätestens bis zum Vertragsabschluss vorliegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Triebzug 1: Überführung an den Auftragnehmer frühestens zum 11.6.2019; Rückführung an den Auftraggeber spätestens zum 10.8.2019
Triebzug 2 (sofern...”
Triebzug 1: Überführung an den Auftragnehmer frühestens zum 11.6.2019; Rückführung an den Auftraggeber spätestens zum 10.8.2019
Triebzug 2 (sofern erforderlich): voraussichtliche Überführung an den Auftragnehmer nach Rückführung von Triebzug 1, somit planerisch zum 11.8.2019; Rückführung an den Auftraggeber zum 2.10.2019 wünschenswert.
Triebzug 3 (sofern erforderlich): voraussichtliche Überführung an den Auftragnehmer nach Rückführung von Triebzug 2, somit planerisch zum 4.10.2019; Rückführung an den Auftraggeber zum 12.11.2019 wünschenswert.
Interessierte Teilnehmer am Bieterverfahren müssen nachweislich Erfahrung in der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen besitzen. Zudem müssen sie über entsprechende Werkstattkapazitäten verfügen. Diese Nachweise in Form einer Eigenerklärung sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Leistungserbringung muss die Werkstatt des Auftragnehmers durch den Auftraggeber autorisiert sein. Diese Autorisierung muss spätestens bis zum Vertragsabschluss vorliegen.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 060-140221 (2019-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Revision IS 700 gemäß § 32 der EBO (Eisenbahnbetriebsordnung) an bis zu 3 Hoch-geschwindigkeitstriebzügen der BR 407.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Revision IS 700 gemäß § 32 der EBO (Eisenbahnbetriebsordnung) an bis zu 3 Hochgeschwindigkeitstriebzügen der BR 407. Die Materialbeistellung erfolgt durch...”
Beschreibung der Beschaffung
Revision IS 700 gemäß § 32 der EBO (Eisenbahnbetriebsordnung) an bis zu 3 Hochgeschwindigkeitstriebzügen der BR 407. Die Materialbeistellung erfolgt durch den Auftraggeber. Ggf. können etwaige Aufarbeitungsarbeiten durch den Auftragnehmer erfolgen. Dies wird in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 060-140221
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Revision IS 700 an der BR 407
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Revision IS700 BR407
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen-Höchstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 143-353402 (2019-07-23)