Revitalisierung - uPva München - VE 08_Rückbau Hintergleiswand aus asbesthaltigem Material_München Isartor und Rosenheimer Platz

DB Station&Service AG (Bukr 11)

Rückbau von insgesamt 840 lfm (Fläche ca. 1.960 m) Wandverkleidungsplatten (Tunnelwand) aus Asbestzement in den Stationen Isartor und Rosenheimer Platz im Gleisbereich. Rückbau in 4 Sperrpausen a 53 h. Einrichten Schwarzbereich je Sperrpause je Station gesamt 105 m unterteilt in zwei Teilbereiche a 52,5m. Entsorgung ca. 65 to Asbestzement.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-29 Auftragsbekanntmachung
2019-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Asbestbeseitigung
Referenznummer: 19FEI38826
Kurze Beschreibung: Rückbau von insgesamt 840 lfm (Fläche ca. 1.960 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Asbestbeseitigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Asbestbeseitigungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: roland.b.mueller@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 8913085512 📞
Fax: +49 69260913730 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=W9Jnzf11Xx4%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-03 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 086-207803
ABl. S-Ausgabe: 86

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Auftragsunterlagen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Auftragsunterlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Auftragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Müller, Roland
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=W9Jnzf11Xx4%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-S - Beschaffung Infrastruktur Region Süd
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 086-207803 (2019-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rückbau von insgesamt 840 lfm (Fläche ca. 1 960 m
Gesamtwert des Auftrags: 1508307.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 149-368227
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 086-207803
ABl. S-Ausgabe: 149

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-10 📅
Name: Müssmann Umweltschutz GmbH
Postort: Schermbeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Wesel 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1508307.32 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 149-368227 (2019-07-31)