Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Revitalisierung – uPva München – VE07 Schlosserarbeiten Bahnsteige – MHT, MMP, MRP
19FEI37429”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Kurze Beschreibung:
“Revitalisierung – uPva München – VE07 Schlosserarbeiten Bahnsteige – München Hauptbahnhof Tief, München Marienplatz, München Rosenheimer Platz.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Alle denkbar möglichen Loskombinationen
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Schlosser, Maler, Trockenbau – BST MHT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Maßnahmen sind in den o. a. uPva durchzuführen:
— Herstellung der Absturzsicherungen und Treppengeländer,
— Herstellung von Brandschutztüren auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Maßnahmen sind in den o. a. uPva durchzuführen:
— Herstellung der Absturzsicherungen und Treppengeländer,
— Herstellung von Brandschutztüren auf Bahnsteigen,
— Austausch der Metallkassettendecken an bestehender Unterkonstruktion,
— Herstellung von Malerarbeiten an Wänden und Wandabschlüssen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Schlosser, Maler, Trockenbau – BST MMP
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Auftragsunterlagen. Es werden keine Präqualifikationen gefordert.
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme;
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Auftragsunterlagen. Es werden keine Präqualifikationen gefordert.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-16
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-16
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): München
Richelstraße 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 056-130285 (2019-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station & Service AG (Bukr 11)
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 056-130285
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 Schlosser, Maler, Trockenbau – BST MHT
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wurde gemäß SektVO § 57 aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Es ist vorgesehen, dass das...”
Das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wurde gemäß SektVO § 57 aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Es ist vorgesehen, dass das Ausschreibungsverfahren erneut durchgeführt wird.
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Hinweis: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 092-223479 (2019-05-10)