Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rheingoldhalle Mainz: Baulicher Brandschutz
RGH-2019-20 Baulicher Brandschutz
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Baulicher Brandschutz
1️⃣
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheingoldhalle Mainz Rheinstr. 66, 55116 Mainz
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG,Hechtsheimer Str. 37, 55131 Mainz plant die energetische Sanierung der Rheingoldhalle Mainz, Rheinstraße 66, 55116...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG,Hechtsheimer Str. 37, 55131 Mainz plant die energetische Sanierung der Rheingoldhalle Mainz, Rheinstraße 66, 55116 Mainz.
Das Gebäude (Flur25, Flurstück 157/13; 172/5) weist einen Bruttorauminhalt von rd. 71 000 m auf und liegt südlich des Rheins direkt an der Rheinstraße.
Die Baustellenzufahrt erfolgt von der Rheinstraße. Die genauen Zu- und Abfahrtswege finden Sie in dem der Ausschreibung beigefügten Baustelleneinrichtungsplan.
Im Vordergrund der Sanierung steht die Neukonzeption der Technischen Gebäudeausrüstung des gesamten Gebäudes. In diesem Zusammenhang ist auch der bauliche und konstruktive Brandschutz des Gebäudes zu ertüchtigen und anzupassen.
Die hier vorliegende Leistung umfasst den Baulichen Brandschutz. Die Erbringung der Leistung erfolgt in drei Bauabschnitten mit zeitlicher Unterbrechung. Die Beauftragung des 2. und 3. Bauabschnittes erfolgt optional.
Die wesentlichen Leistungen sind nachfolgende aufgegliedert:
— Brandschutzputz auf Perlitebasis für StB-Bauteile: 14 635 m
— Brandschutzputz als Minteralfaserspritzputz für
StB-Bauteile: 570 m
— Brandschutzputz als Kalkzementputz für StB-Bauteile: 211 m
— Streckmetall als Putzträger: 4 778 m
— Brandschutzbekleidung für Stahlbauteile in
Trockenbauweise: 638 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Erbringung der Leistung erfolgt in drei Bauabschnitten mit zeitlicher Unterbrechung. Die Beauftragung des 2. und 3. Bauabschnittes erfolgt optional. Der...”
Beschreibung der Optionen
Die Erbringung der Leistung erfolgt in drei Bauabschnitten mit zeitlicher Unterbrechung. Die Beauftragung des 2. und 3. Bauabschnittes erfolgt optional. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Bauleistungen des 2. und 3. Bauabschnittes ganz oder teilweise abzurufen. Im Einzelnen wird hierzu auf die beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-04
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49Y8RX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131622-34📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 61311621-13 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 046-104575 (2019-03-04)