Rheingoldhalle Mainz:Sprinkler

Rheingoldhalle GmbH & Co. KG

Sprinkler

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sprinkleranlagen
Referenznummer: RGH-2019-23 Sprinkler
Kurze Beschreibung: Sprinkler
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sprinkleranlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sprinkleranlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheingoldhalle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hechtsheimer Str. 37
Postleitzahl: 55131
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mag-mainz.de 🌏
E-Mail: rheingoldhalle@mag-mainz.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49Y8HE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49Y8HE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 048-109266
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49Y8HE

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG,Hechtsheimer Str. 37, 55131 Mainz plant die energetische Sanierung der Rheingoldhalle Mainz, Rheinstraße 66, 55116 Mainz.
Das Gebäude (Flur25, Flurstück 157/13; 172/5) weist einen Bruttorauminhalt von rd. 71 000 m
Die Baustellenzufahrt erfolgt von der Rheinstraße. Die genauen Zu- und Abfahrtswege finden Sie in dem der Ausschreibung beigefügten Baustelleneinrichtungsplan.
Im Vordergrund der Sanierung steht die Neukonzeption der Technischen Gebäudeausrüstung des gesamten Gebäudes. In diesem Zusammenhang ist auch der bauliche und konstruktive Brandschutz des Gebäudes zu ertüchtigen und anzupassen.
Der Leistungsumfang für das Gewerk Sprinkler beinhaltet folgende Maßnahmen:
— Aufbau einer neuen Sprinklerzentrale einschl. Druckluftwasserkessel
— Vollflächige Sprinklerinstallation im Bestandsgebäude
— Anbindung an bestehendes Sprinklernetz
Gebäudedaten:
Bruttogeschossfläche: ca. 15 500 qm
Bruttorauminhalt: ca. 71 000 cbm
Länge: ca. 75 m
Breite ca. 75 m
Höhe ab OK Gelände: 13,0 m bzw. 20,50 m (Saal)
Höhe ab UK Bodenplatte: ca. 26,00 m
OK FFB Saalgeschoss (Ebene 1) 0,00 m = 90,70 m üNN
OK FFB Gelände -5,00 m = 85,70 m üNN
Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse
Leistungszeitraum: Mai - Oktober 2019
Dauer: 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheingoldhalle Mainz Rheinstr. 66, 55116 Mainz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 4 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Rheingoldhalle GmbH & Co. KG
Internetadresse: www.mag-mainz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49Y8HE/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: KNH Rechtsanwaelte
Postanschrift: Friedrich-Str. 2-6
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60323
Kontaktperson: KNH Rechtsanwaelte
Telefon: +49 69905569-0 📞
E-Mail: vergabe@knh-frankfurt.de 📧
Fax: +49 699905569-49 📠
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131622-34 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 61311621-13 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 048-109266 (2019-03-04)