Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rheingoldhalle Mainz: Tischlerarbeiten 1, Türen
RGH-2019-34 Tischlerarbeiten 1, Türen”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Tischlerarbeiten 1, Türen (1. und 2. BA).
1️⃣
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheingoldhalle Mainz
Rheinstr. 66
55116 Mainz
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG, Hechtsheimer Str. 37, 55131 Mainz plant die energetische Sanierung der Rheingoldhalle Mainz, Rheinstraße 66, 55116...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG, Hechtsheimer Str. 37, 55131 Mainz plant die energetische Sanierung der Rheingoldhalle Mainz, Rheinstraße 66, 55116 Mainz.
Das Gebäude (Flur25, Flurstück 157/13; 172/5) weist einen Bruttorauminhalt von rd. 71 000 m³ auf und liegt südlich des Rheins direkt an der Rheinstraße.
Die Baustellenzufahrt erfolgt von der Rheinstraße. Die genauen Zu- und Abfahrtswege finden Sie in dem der Ausschreibung beigefügten Baustelleneinrichtungsplan.
Im Vordergrund der Sanierung steht die Neukonzeption der Technischen Gebäudeausrüstung des gesamten Gebäudes. In diesem Zusammenhang ist auch der bauliche und konstruktive Brandschutz des Gebäudes zu ertüchtigen und anzupassen.
Der Leistungsumfang für das Gewerk Tischlerarbeiten 1, Türen (1. + 2. BA) beinhaltet folgende Maßnahmen:
1. Bauabschnitt:
— ca. 16 St. 1-flg. Vollspanntüren, teilweise mit Brand- und Schallschutzanforderungen,
— ca. 6 St. 2-flg. Vollspanntüren, teilweise mit Brand- und Schallschutzanforderungen,
— teilweise mit Offenhaltungen und Drehflügelantrieben.
2. Bauabschnitt:
— ca. 47 St. 1-flg. Vollspanntüren, teilweise mit Brand- und Schallschutzanforderungen,
— ca. 19 St. 2-flg. Vollspanntüren, teilweise mit Brand- und Schallschutzanforderungen,
— teilweise mit Offenhaltungen und Drehflügelantrieben.
Ausführungszeitraum:
1. Bauabschnitt: 17.6.2020 bis 9.10.2020 (Montage in mehreren Teilabschnitten);
2. Bauabschnitt: 12.10.2020 bis 1.6.2021 (Montage in mehreren Teilabschnitten).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-17 📅
Datum des Endes: 2021-06-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-20
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49D579
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131622-34📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 61311621-13 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 226-553101 (2019-11-19)