Rödental-002-14-Wärmedämmverbundsystem

Stadt Rödental

Wärmedämmverbundsystem.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-14 Auftragsbekanntmachung
2019-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmedämmarbeiten
Referenznummer: 1020-0452-2019/000449
Kurze Beschreibung: Wärmedämmverbundsystem.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wärmedämmarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wärmedämmarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rödental
Postanschrift: Bürgerplatz 1
Postleitzahl: 96472
Postort: Rödental
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ab57d4a4f-5b2278e2025615c 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-17 📅
Datum des Beginns: 2019-10-07 📅
Datum des Endes: 2020-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 095-228528
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) ist „ausschließlich" für die Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A 2019 nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– 2 100 qm WDVS,
– 1 350 qm Anstrich,
– 750 qm Verkleidung mit Klinker-Riemchen,
– 1 250 qm Laibungen,
– 700 m Stützen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rödental-Einberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
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Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die Eignung jedes anderen Unternehmens vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, für jedes andere Unternehmen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Werden vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder vom Nachunternehmer Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 6 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote ausgestellt worden sein.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
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Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt.
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Weiterhin behält sich die zentrale Beschaffungsstelle vor, folgende Unterlagen nachzufordern (auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen): Unterlagen zur Eignungsleihe (Nutzung Kapazitäten anderer Unternehmer), Unterlagen zur Eignungsprüfung der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer, Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bieters, Unterlagen zur Preisprüfung und Aufklärung des Angebotsinhalts in Schriftform.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage der geforderten Nachweises der Eignung siehe III.1.1.
Angaben zum Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme unterhalten.
Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen
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Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung" abzugeben.
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Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt.
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Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme unterhalten.
Mindeststandards:
Mindestumsatz pro Jahr:
465 000,00 EUR
Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflicht:
3 000 000,00 EUR für Personen und Sachschäden
1 000 000,00 EUR für Vermögensschäden
(Besitzt der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit entsprechender Deckung, kann eine unwiderrufliche Zusage der Versicherung des Bieters, die Deckungssumme im Fall einer heranstehenden Beauftragung entsprechend zu erhöhen, als erster Nachweis vorgelegt werden.)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage des geforderten Nachweises der Eignung siehe III.1.1.
Weiterhin werden gefordert:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestangabe sind 2 Referenzprojekte.
Für den Fall, dass entgegen der Forderung mehr als 2 Referenzprojekte benannt werden sollten, werden nur die ersten 2 in der Reihenfolge der Bewerbung genannten Referenzen gewertet.
Referenzprojekte mit einer Summe (Rechnungswert, netto) von jeweils weniger als u. g. Einzelsumme sind im Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Weiterhin sind Ausführungszeiträume (bei vergleichbarer Auftragssumme) länger als die in dieser Bekanntmachung unter II.2.7. aufgeführten Zeiträume (in Wochen) nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen.
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Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung" abzugeben.
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Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt.
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Mindeststandards:
Anzahl der Referenzen:
2 Referenzen
(Referenzobjekte mti einer Summe (Rechnungswert, netto) von weniger als 190.000,00 € sind im Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle
Steingasse 18
96450 Coburg
Deutschland

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ab57d4a4f-5b2278e2025615c 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) ist „ausschließlich" für die Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
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Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A 2019 nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 095-228528 (2019-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 358419.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 9561-893150 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-399917
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 095-228528
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 2 100 qm WDVS,
— 1 350 qm Anstrich,
— 750 qm Verkleidung mit Klinker-Riemchen,
— 1 250 qm Laibungen,
— 700 m Stützen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-21 📅
Name: Bruno Kessel GmbH
Postanschrift: Postweg 12
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland 🇩🇪
Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 358419.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerhard Eller

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
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Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 163-399917 (2019-08-22)
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