Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten bis zum 5.8.20198 (Bewerbungsende) elektronisch unter:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/83780 zum elektronischem Abruf zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt grundsätzlich über die eVergabe-Plattform.
Es ist erforderlich, dass Bieter sich spätestens für die elektronische Angebotsabgabe auf der vorgenannten eVergabe-Plattform registriert haben (
https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany).
Für die Abgabe eines Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign der Vergabeplattform (
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html). Weitere Informationen erhalten Sie auch auch unter
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden.
Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-3194-1-36-09/16).
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 6.8.2019-10.30 Uhr per E-Mail (
vergabestelle@goettingen.de), vorzugsweise jedoch über das Vergabeportal (
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in elektronischer Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig;
6) Nebenangebote sind nicht zugelassen;
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).
Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Weitere Informationen zu dem Projekt der Sanierung der Stadthalle Göttingen sind auch unter
https://stadthalle2021.goettingen.de einsehbar.